BGB Allgemeiner Teil II. Achim Bönninghaus

BGB Allgemeiner Teil II - Achim Bönninghaus


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href="#ulink_01d4d43f-9ea8-576f-94be-dc89b11469fb">Grundregel beim Vertretergeschäft

       II.Handeln unter fremdem Namen

       1.Eigengeschäft

       2.Vertretergeschäft

       III.Unternehmensbezogenes Rechtsgeschäft

       IV.Geschäft für den, den es angeht

       V.Übungsfall Nr. 1

       C.Vertretungsmacht

       I.Gesetzliche Vertretungsmacht/Organstellung des Vertreters

       1.Funktion der gesetzlich angeordneten Stellvertretung

       2.Gesetzliche Vertretung nicht voll geschäftsfähiger Personen

       3.Organe

       II.Vertretungsmacht durch Vollmacht

       1.Erteilung der Vollmacht (§ 167)

       2.Erlöschen der Vollmacht

       a)Erlöschen nach Maßgabe des Grundverhältnisses (§ 168 S. 1)

       b)Bedingung, Befristung

       c)Tod des Bevollmächtigten

       d)Widerruf (§ 168 S. 2, 3)

       e)Anfechtung, § 142 Abs. 1

       f)Verzicht des Bevollmächtigten

       3.Umfang

       III.Verbot des Insichgeschäfts, § 181

       1.Insichgeschäft

       2.Analoge Anwendung bei Umgehungsgeschäften

       3.Ausnahmen

       a)Gestattung durch Einwilligung

       b)Gestattung durch Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag

       c)Gestattung kraft Gesetzes

       d)Ungeschriebene Ausnahme

       IV.Missbrauch der Vertretungsmacht

       1.Grundsatz

       2.Ausnahmen

       a)Evidenter Missbrauch ohne Schädigungsabsicht

       b)Kollusion

       V.Vertretungsmacht aufgrund entstandenen Rechtsscheins

       1.Wirkung der Rechtsscheinstatbestände

       2.Grundstruktur der Rechtsscheinstatbestände

       3.Fiktion einer fortbestehenden Außenvollmacht (§§ 170, 173)

       a)Wirksam erteilte Außenvollmacht vor Vornahme des Vertretergeschäfts


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