BGB Allgemeiner Teil II. Achim Bönninghaus
a)Kenntnis oder Kennenmüssen des anderen Teils vom Mangel der Vertretungsmacht, § 179 Abs. 3 S. 1
b)Beschränkte Geschäftsfähigkeit des Vertreters und Handeln ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, § 179 Abs. 3 S. 2
a)Kenntnis des Vertreters vom Mangel der Vertretungsmacht, § 179 Abs. 1
b)Keine Kenntnis des Vertreters vom Mangel der Vertretungsmacht, § 179 Abs. 2
3. Teil Allgemeine Wirksamkeitshindernisse von Rechtsgeschäften
A.Verletzung eines gesetzlichen Formgebots, § 125 S. 1
II.Folgen bei Verletzung der Form
2.Sonderfall: Unwirksamkeit einer Befristung
4.Treuwidrige Berufung auf den Formmangel
1.Informations-, Klarstellungs- und Beweisfunktion
IV.Art der vorgeschriebenen Form
b)Abgabe auf einem dauerhaften Datenträger
d)Erkennbarkeit des Erklärungsabschlusses
a)Eigenhändige Unterschrift des Ausstellers
a)Elektronisches Dokument unter Hinzufügung des Namens
b)Qualifizierte elektronische Signatur
c)Einverständnis des anderen Teils?
b)Öffentliche Beglaubigung (§ 129)
VI.Umfang des Formerfordernisses
1.Bestimmung der formbedürftigen Willenserklärungen bei Verträgen