Churning. Manuel Lorenz

Churning - Manuel Lorenz


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Tätigen wirtschaftlich unsinniger Geschäfte

       ee)Das Cross-Trading

       ff)Die Commission-to-Investment-Rate

       gg)Das Trading ohne ausreichende Sicherheitsreserven

       hh)Die „unredliche“ Stop-Loss-Order

       2.Die Kontrolle des Anlagekontos durch den Vermittler

       a)Die formelle Kontrolle

       b)Die faktische Kontrolle

       3.Die Vergütung und Umsatzvorgaben

       a)Die provisionsabhängige Vergütung und Kick-Back Zahlungen

       b)Die Umsatzvorgaben an Mitarbeiter

       II.Subjektives Indiz

       B.Fazit

       Teil 4 Die Strafbarkeit von Churning

       A.Die Differenzierung zwischen Täterschaft und Teilnahme

       I.Abgrenzungskriterien für Täterschaft und Teilnahme

       II.Auswirkungen auf die Phänomenologie des Churning

       1.(Mit-)Täterschaft des Brokers durch aktives Tun

       a)(Mit-)Täterschaft des Brokers aufgrund der Kick-Back Vereinbarung?

       b)(Mittelbare) Täterschaft über die Figur des Täters hinter dem Täter?

       2.(Mit-)Täterschaft des Brokers durch Unterlassen

       III.Zusammenfassung

       B.Die Täterschaftliche Begehung des Finanzdienstleisters

       I.Die Strafbarkeit wegen Untreue nach § 266 StGB

       1.Der Tatbestand

       a)Der objektive Tatbestand

       aa)Die Vermögensbetreuungspflicht

       (1)Die Vermögensbetreuungspflicht des Finanzportfolioverwalters

       (2)Die Vermögensbetreuungspflicht des Anlageberaters

       (3)Die Vermögensbetreuungspflicht des Abschlussvermittlers

       (4)Die Vermögensbetreuungspflicht des Anlagevermittlers

       (5)Fazit

       bb)Die Tatbestandsalternativen der Untreue

       (1)Der Missbrauchstatbestand, § 266 Abs. 1 Var. 1 StGB

       (a)Die Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis

       (b)Der Missbrauch der Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis

       (c)Das tatbestandsausschließende Einverständnis

       (2)Скачать книгу