Churning. Manuel Lorenz

Churning - Manuel Lorenz


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href="#ulink_6d51607d-3a81-5b6e-85a6-d754c90fab6d">Der Treubruchtatbestand, § 266 Abs. 1 Var. 2 StGB

       (a)Das Treueverhältnis

       (b)Die Verletzung einer spezifischen Betreuungspflicht

       cc)Der Vermögensnachteil

       (1)Der Vermögensbegriff

       (2)Der konkrete Vermögensnachteil

       (a)Der Vermögensnachteil bei Optionsgeschäften

       (b)Der Vermögensnachteil bei Festgeschäften

       (c)Die gesamte Investitionssumme als Vermögensnachteil

       b)Der subjektive Tatbestand

       2.Die Regelbeispiele des § 266 i.V.m. § 263 Abs. 3 StGB

       3.Konkurrenzen

       4.Zusammenfassung

       II.Die Strafbarkeit wegen Betrug nach § 263 StGB

       1.Der Tatbestand

       a)Der objektive Tatbestand

       aa)Die Täuschung über Tatsachen

       (1)Der Tatsachenbegriff

       (a)Die äußeren Tatsachen

       (b)Die inneren Tatsachen

       (2)Das täuschende Verhalten

       (a)Die Täuschung durch aktives Tun

       (b)Die Täuschung durch Unterlassen

       bb)Der Irrtum

       cc)Die Vermögensverfügung

       dd)Der Vermögensschaden

       (1)Der Vermögensschaden beim Optionsgeschäft

       (a)Der Vermögensschaden beim Eingehungsbetrug

       (b)Der Vermögensschaden beim Erfüllungsbetrug

       (2)Der Vermögensschaden beim Festgeschäft

       (a)Der Vermögensschaden beim Eingehungsbetrug

       (b)Der Vermögensschaden beim Erfüllungsbetrug

       b)Der subjektive Tatbestand

       aa)Der Vorsatz

       bb)Die rechtswidrige und stoffgleiche Bereicherungsabsicht

       (1)Die Stoffgleichheit

       (2)Die Rechtswidrigkeit der Bereicherungsabsicht

       2.Die


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