Besonderes Verwaltungsrecht. Mathias Schubert
href="#ulink_e20734f9-567c-5275-baaf-57e9c5d686e1">§ 13Die zentralen Schutzgüter „Öffentliche Sicherheit“ und „Öffentliche Ordnung“
I.Zentrale Direktiven im Polizei- und Ordnungsrecht
1.Separierung in Aufgaben- und Befugnisnormen
2.Befugnisse zur Informations- und Datenverarbeitung
II.Das Spektrum des Schutzgutes „Öffentliche Sicherheit“
1.Schutz der objektiven Rechtsordnung
2.Schutz staatlicher Einrichtungen und Veranstaltungen
III.Das Schutzgut „Öffentliche Ordnung“
2.Zur Legitimität des Schutzgutes „Öffentliche Ordnung“
I.Der Gefahrenbegriff im Polizeirecht
II.Abgestufte gesetzliche Eingriffsschwellen
IV.Anscheinsgefahr, Putativgefahr und Gefahrenverdacht
§ 15Die polizei- und ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit
I.Der Handlungsstörer (Verhaltensverantwortlichkeit)
1.Die Theorie der unmittelbaren Verursachung
2.Der Inhaber des Gegenmittels und der Zweckveranlasser
3.Aufsichtspflichtige und Geschäftsherren
4.Vorbehalt spezialgesetzlicher Sonderregelung
II.Der Zustandsstörer (Zustandsverantwortlichkeit)
1.Rechtsgrund der Zustandsverantwortlichkeit
2.Maßgeblichkeit des zivilrechtlichen Eigentumsbegriffs
3.Vorbehalt spezialgesetzlicher Sonderregelung
III.Rechtsnachfolge in die polizei- und ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit
1.Rechtsnachfolge in die Handlungshaftung
2.Rechtsnachfolge in die Zustandshaftung
IV.Zur Verantwortlichkeit von Hoheitsträgern
§ 16Opportunitätsprinzip; Anspruch des Bürgers auf polizeiliches Einschreiten