Verteidigung bei Korruptionsfällen. Klaus Bernsmann
rel="nofollow" href="#ulink_c21e19ea-c0f1-502d-8a87-5d3d15527b47">2.Vernehmung als Zeuge
VII.Koordination von Verteidigung und Zeugenbeiständen
VIII.Untersuchungshaft in Korruptionsfällen
1.Die Untersuchungshaftvoraussetzung des dringenden Tatverdachts
2.Haftgründe – Flucht- und Verdunkelungsgefahr bei Korruptionsfällen
D.Das Zwischenverfahren – Geltendmachung von fehlenden Verfahrensvoraussetzungen bzw. bestehenden Verfahrenshindernissen durch Verteidigerschriftsätze
II.Sachliche gerichtliche Zuständigkeit
V.Die Beantragung von Beweiserhebungen im Zwischenverfahren, § 202 StPO
VI.Verbrauch der Strafklage – ne bis in idem
I.Besondere Beweiserhebungsschwierigkeiten im Zusammenhang mit der Feststellung einer vermeintlichen Unrechtsvereinbarung in Korruptionsfällen
II.Übertragung von angloamerikanischen Verteidigungsstrategien auf Korruptionsstrafverfahren in Deutschland
F.Organisation und Vorbereitung der Verteidigung im Korruptionsstrafverfahren
I.Anforderungsprofile an Verteidiger in Korruptionsstrafverfahren
II.Notwendigkeit eines hohen Spezialisierungsgrades
IV.Grundsätzliche Konfliktbereitschaft
V.Kommunikation und strategische Kompetenz
VI.Prozessstrategien im Zusammenhang mit Verfahrensabsprachen und Ergebnisabreden
VII.Umgang mit Medien in Korruptionsfällen
VIII.Zusammenarbeit zwischen Verteidigern mehrerer in einem Verfahren Angeklagter
IX.Die Zusammenarbeit mit Unternehmensanwälten
X.Die Einbindung von anwaltlichen Spezialisten anderer Fachrichtungen
XI.Einbindung von Sachverständigen
XII.Zusammenarbeit mit Rechtsgutachtern aus dem Wissenschaftsbereich
XIII.Zusammenarbeit mit ausländischen Strafverteidigern im Zusammenhang mit internationalen Rechtshilfeverfahren
Teil 8 Strafrechtliche und außerstrafrechtliche Nebenfolgen in Korruptionsfällen
I.Adressaten einer Verfallsanordnung
II.Objekt des Verfalls nach § 73 StGB
III.Vermögensabschöpfung nach § 73a Satz 1 StGB