Die straflose Vorteilsnahme. Tobias Friedhoff
c)Drittvorteile
b)Das Sichversprechenlassen eines Vorteils
4.Das Tatbestandsmerkmal „für die Dienstausübung“ und die tatbestandliche Erfassung von Zuwendungen zur Klimapflege
a)Das Tatbestandsmerkmal „für die Dienstausübung“
b)Erfasst § 331 Abs. 1 StGB tatsächlich Vorteile zur „Klimapflege“?
III.Die Genehmigung nach § 331 Abs. 3 und § 333 Abs. 3 StGB
1.Die vorherige Genehmigung als Tatbestandsausschließungsgrund
2.Die mutmaßliche Genehmigung bei genehmigungsfähigen Vorteilen
a)Die Voraussetzungen der mutmaßlichen Genehmigung nach der herrschenden Meinung
b)Die Verzichtbarkeit des Konstrukts der mutmaßlichen Genehmigung
3.Die nachträgliche Genehmigung
a)Die nachträgliche Genehmigung als Rechtfertigungs- oder Strafaufhebungsgrund?
b)Die Abschaffung der Möglichkeit der nachträglichen Genehmigung
4.Die Genehmigung im Rahmen des § 333 StGB
a)Die Abhängigkeit vom Handeln des Vorteilsempfängers
b)Die Vorteilsgewährung unter Genehmigungsvorbehalt als (de lege ferenda kodifizierter) Tatbestandsausschließungsgrund
IV.Die rechtswidrige und schuldhafte Verwirklichung des Tatbestandes
Teil 3 Die Restriktion des Tatbestandes der Vorteilsannahme
A.Die Vorteilsannahme und das ultima-ratio-Prinzip
I.Grundsätzliche Überlegungen zum ultima-ratio-Prinzip
II.Die Auswirkungen des ultima-ratio-Prinzips auf die Vorteilsannahme
III.Die Überkriminalisierung von Handlungen durch den Tatbestand
1.Die Vorteile einer Überkriminalisierung für den Gesetzgeber
2.Die Folge der Überkriminalisierung von Verhaltensweisen – der verängstigte Bürger
IV.Die Erfassung nicht ausreichend sozialschädlicher Handlungen durch § 331 Abs. 1 StGB im Konflikt mit dem ultima-ratio-Prinzip
B.Die Restriktionen des Tatbestandes im Rahmen des Vorteilsbegriffs
I.Vorgeschlagene Restriktionsmöglichkeiten im Rahmen des Vorteilsbegriffs
II.Kritische Bewertung der Restriktionsmöglichkeit im Rahmen des Vorteilsbegriffs
1.Kritik an der Ansicht, die Geringwertigkeit der Zuwendung lasse das Tatbestandsmerkmal „Vorteil“ objektiv entfallen
a)Der Wert des Vorteils entscheidet nicht über die tatbestandliche Qualifizierung einer Zuwendung als Vorteil
b)Untragbare Ergebnisse im Hinblick auf die §§ 332, 334 StGB