Die straflose Vorteilsnahme. Tobias Friedhoff

Die straflose Vorteilsnahme - Tobias Friedhoff


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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_17f1c776-ef7b-57fd-ae99-431bc491d32d">Folgerungen für die Kriterien des BVerfG zur Bewertung der Bestimmtheit von Tatbeständen

       C.Die Sozialadäquanz als strafbarkeitsbegrenzendes Merkmal im Konflikt mit dem Bestimmtheitsgebot

       I.Die Unrechtsvereinbarung als das unbestimmte Merkmal des § 331 Abs. 1 StGB?

       II.Die fehlende Erkennbarkeit des Strafbarkeitsrisikos bei unklaren Kriterien für eine Tatbestandsrestriktion für Bürger und Strafverfolgungsorgane

       1.Keine sichere Einschätzungsmöglichkeit für den Bürger hinsichtlich der strafrechtlichen Relevanz seines Verhaltens

       2.Keine sichere Einschätzungsmöglichkeit für die Strafverfolgungsbehörden und daraus resultierende Gefahr der „Verfolgung Unschuldiger“ – der EnBW-Fall

       III.Die Verletzung des Bestimmtheitsgrundsatzes durch das Kriterium der Sozialadäquanz und durch das Fehlen nicht abschließender Kriterien für deren Annahme bzw. Verneinung

       IV.Keine geringeren Bestimmtheitsanforderungen aufgrund des tatbestandsbeschränkenden Charakters der Sozialadäquanz

       1.Sozialadäquanz vergleichbar mit der Verwerflichkeitsklausel?

       2.Die Sozial(in)adäquanz als strafbarkeitsbegründendes Merkmal

       V.Die Genehmigungsmöglichkeit des § 331 Abs. 3 StGB im Konflikt mit dem Bestimmtheitsgebot

       1.Geringere Erkennbarkeit einer möglichen Strafbarkeit durch die mutmaßliche und nachträgliche Genehmigung

       2.Probleme hinsichtlich der Tatsache, dass die Bestimmung der Strafbarkeit Aufgabe des Gesetzgebers ist

       VI.Die §§ 332, 334 StGB als Beispiel für eine gute Tatbestandsformulierung

       VII.Fazit und Schlussfolgerungen

       Teil 5 Die Vorteilsannahme in Österreich und der Schweiz

       A.Strafrechtsvergleichender Teil – Österreich

       I.Die Entwicklung der in Österreich den Tatbeständen der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung entsprechenden Tatbestände seit 2007 bis zum Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2009

       1.Die in Österreich den Tatbeständen der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung entsprechenden Tatbeständen vor 2008

       a)Die Geschenkannahme durch Beamte für pflichtgemäße Vornahmen oder Unterlassungen eines Amtsgeschäfts

       aa)Der Wortlaut des Tatbestandes „Geschenkannahme durch Beamte“

       bb)Die Tatbestandsmerkmale, insbesondere das Erfordernis einer konkreten Amtshandlung

       b)Die Bestechung für pflichtgemäße Vornahmen oder Unterlassungen eines Amtsgeschäfts

       aa)Der Wortlaut des Tatbestandes „Bestechung“

       bb)Der Tatbestand im Vergleich zu § 304 öStGB (vor 2008)

       2.Die Ausweitung des Tatbestandes der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung durch das Strafrechtsänderungsgesetz 2008

       a)Der Tatbestand der „Geschenkannahme durch Amtsträger oder Schiedsrichter“

       aa)Der Wortlaut des Tatbestandes „Geschenkannahme durch Amtsträger oder Schiedsrichter“

       bb)Die Änderungen gegenüber dem Tatbestand vor 2008

       b)Der Tatbestand der „Bestechung“

       aa)Der Wortlaut des Tatbestandes der „Bestechung“

       bb)Die Unterschiede zwischen dem Tatbestand der „Bestechung“ und dem Tatbestand der „Geschenkannahme durch Amtsträger oder Schiedsrichter“

       c)Die Gründe des österreichischen Gesetzgebers für die Ausweitung der Strafbarkeit

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