Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts. Markus Wagner
rel="nofollow" href="#ulink_dc2368d7-154e-5d0c-8179-98945c71f490">Akzessorietät strafrechtlicher Begriffe?
a)Begriffsakzessorietät kraft gesetzlicher Anordnung
b)Strafrechtliche Begriffsbildung außerhalb gesetzlicher Anordnung
aa)Das semiotische Dreieck und seine Anwendung auf Normtexte
bb)Die Kontextabhängigkeit der Begriffsbildung
cc)Die Leistungsfähigkeit des Wortlauts als Auslegungsgrenze
(2)Literarische „Rettungs“-Versuche
(3)Notwendigkeit einer Reformulierung des „Analogie“-Verbots
dd)Konsequenzen für die Möglichkeit strafrechtlicher Begriffsakzessorietät außerhalb gesetzlicher Anordnungen
6.Die Akzessorietät des (deutschen) Strafrechts zum ausländischen Recht
III.Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts
1.Der Begriff des Wirtschaftsstrafrechts
a)Der historische Hintergrund der Frage nach dem Begriff des Wirtschaftsstrafrechts
b)Gesetzgeberische Definitionsansätze
c)Literarische Definitionsansätze
aa)Kriminologische Definitionsversuche
(1)Täterbezogene Begriffsbestimmung
(2)Opfer- bzw. schadensbezogene Begriffsbestimmung
(3)Tatbezogene Begriffsbestimmung
bb)Strafrechtsdogmatische Definitionsversuche
(1)Akzessorietätsbezogene Ansätze
(4)Der differenzierende Ansatz Lampes
cc)Der wirtschaftswissenschaftliche Ansatz Mansdörfers
d)Entwicklung eines eigenen Wirtschaftsstrafrechtbegriffs
aa)Strafrecht unter dem Einfluss der wirtschaftsbezogenen Öffnungsklauseln
bb)Vergleich dieses Ansatzes mit den übrigen Auffassungen in der Literatur
cc)Nähere Konkretisierung des Wirtschaftsstrafrechtsbegriffs
(1)Unternehmensinterne Straftaten/Straftaten gegen das Unternehmen