Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts. Markus Wagner
target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_c56c5beb-36bf-5626-8a33-41e41d37add5">These der Ausschließlichkeit deskriptiver Tatbestandsmerkmale
dd)These der Ausschließlichkeit normativer Tatbestandsmerkmale
ee)These der wechselseitigen Überschneidung bzw. Ununterscheidbarkeit
ff)Differenzierung nach verschiedenen Bedeutungen des Begriffs „normativ“
2.Die Differenzierung zwischen normativen Tatbestandsmerkmalen und Blanketttatbeständen
aa)Formale Abgrenzungskriterien
(1)Ausfüllungsbedürftige Normen
(2)Kompetenzsprung durch die Verweisung
bb)Materielle Abgrenzungskriterien
(4)von der Heide, J. Bachmann, Fissenewert
3.Gesamttatbewertende Merkmale und Komplexbegriffe
D.Zusammenfassung der Ergebnisse des zweiten Teils
Teil 3 Die Begrenzung der Akzessorietät und ihre Folgen
A.Anknüpfungspunkte einer Akzessorietätsbegrenzung
I.Kompetenzbezogene Akzessorietätsbegrenzungen bei Verweis auf formelle Gesetze und EU-Rechtsakte
1.Fehlende Rechtssetzungskompetenz in Bezug auf die Primärnorm
a)Bundesrechtliche Sanktionsnorm
bb)Landesrechtliche Verhaltensnorm
cc)Unionsrechtliche Verhaltensnorm
dd)Völkerrechtliche Primärnorm
b)Landesrechtliche Sanktionsnorm
2.Fehlende Rechtssetzungskompetenz in Bezug auf das Strafrecht
aa)Inbezugnahme von Regelungen in Landesgesetzen
bb)Verweisungen auf Recht der Europäischen Union