Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts. Markus Wagner

Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts - Markus Wagner


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       1.Kettenverweisung

       2.Verweis auf prinzipienorientierte Regelungen

       3.Bestimmtheit bei EU-Rechtsakten

       a)Quelle und Maßstab der Bestimmtheitsanforderungen

       b)Konsequenzen für die einzelnen Problembereiche

       aa)Auffindbarkeit des Verweisungsobjekts

       bb)Berücksichtigung aller Sprachfassungen

       cc)Übernahme des Gemeinschaftsrechts durch den Vertrag von Lissabon

       dd)Kettenverweisungen auf EU-Recht und innerhalb des EU-Rechts

       4.Auffindbarkeit bei Verweisung auf private Regelungen

       a)Verträge und Satzungen

       b)Tarifverträge

       c)Technische Normen

       aa)Verfassungsrechtlicher Maßstab

       bb)Anwendung dieser Anforderungen auf technische Normen

       (1)Deutsche Sprache

       (2)Publikationsorgan

       (3)Fundstellenangabe

       (4)Kostenpflicht und Urheberrecht der Normerstellers

       cc)Relativierung im Bereich des Wirtschafts(straf)rechts

       5.Verschleifungsverbot

       VI.Das sog. „Analogieverbot“

       1.Direkte Normverweisungen

       2.Offene Generalverweisungen

       a)„Rechtsvorschriften“

       b)„Recht der Europäischen Gemeinschaften“

       3.Einzelbegriffe

       a)Legaldefinitionen

       b)Richtlinienkonforme Auslegung

       VII.Rückwirkungsverbot und lex mitior-Grundsatz

       1.Überblick über die allgemeinen Grundstrukturen der zeitlichen Geltung im Strafrecht

       2.Bedeutung im Akzessorietätskontext

       a)Das Rückwirkungsverbot im engeren Sinne

       aa)Sanktionsnorm

       bb)Verhaltensnorm

       (1)Formelle Gesetze und Rechtsverordnungen

       (2)Rückwirkende Aufhebung behördlicher Genehmigungen

       (3)Anfechtung


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