Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts. Markus Wagner
1.Differenzierung nach der Rechtsebene
d)Recht der Europäischen Union
2.Differenzierung nach der Rechtsform
d)Unionsrechtliche Rechtsformen
C.Die Art und Weise der Begründung des Akzessorietätsverhältnisses
I.Überblick über die gemeinhin unterschiedenen Formen der Akzessorietätsverhältnisse
2.Normative Tatbestandsmerkmale
3.Gesamttatbewertende Merkmale und Komplexbegriffe
II.Revision der Differenzierungen im Lichte der bisherigen Untersuchungsergebnisse
1.Die Differenzierung zwischen deskriptiven und normativen Tatbestandsmerkmalen
aa)These der absoluten Trennbarkeit
(1)Differenzierung nach der Bestimmtheit des Merkmals
(2)Differenzierung nach dem Subsumtionsstoff
(3)Differenzierung nach der sinnlichen Wahrnehmbarkeit
(4)Differenzierung nach dem Verhältnis zur Rechtswidrigkeit
(5)Differenzierung nach der Wertungskomponente
(6)Differenzierung nach der logischen Voraussetzung einer anderen Norm
(7)Differenzierung nach dem Vorhandensein einer emotiven Komponente
(8)Differenzierung nach den in Bezug genommenen Eigenschaften
bb)These der normativen Elemente deskriptiver Tatbestandsmerkmale