Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts. Markus Wagner

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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_7a9b02f4-f43c-570d-a363-04bc9c4fc68f">Rechtsgüterschutz im Umweltstrafrecht

       aa)Materielle Genehmigungsfähigkeit

       bb)Nichtige Genehmigung

       cc)Rechtswidriger, aber nicht nichtiger Verwaltungsakt

       c)Kreis der tauglichen Anknüpfungspflichten bei § 258 StGB

       2.Deliktstypus – Verletzungs- und Gefährdungsdelikte

       a)Konkrete Gefährdungsdelikte

       b)Abstrakte Gefährdungsdelikte

       c)Zwischenergebnis

       3.Unterlassungsdelikte – § 13 StGB

       4.Verhältnismäßigkeitsprinzip/Ultima ratio-Grundsatz

       B.Anwendungsbereich und Folgen einer Akzessorietätsbegrenzung

       C.Zusammenfassung der Ergebnisse des dritten Teils

       Teil 4 Prozessuale Aspekte der Akzessorietät

       A.Präliminarien zum Verhältnis von materiellem Strafrecht und Strafprozessrecht

       I.Akzessorietät des materiellen Strafrechts zum Strafprozessrecht?

       II.Akzessorietät des Strafprozessrechts zum materiellen Strafrecht?

       B.Die Befugnis des Strafrichters zur Klärung außerstrafrechtlicher Vorfragen

       I.Grundsatz: Eigene Entscheidungsbefugnis des Strafrichters

       II.Verwerfungskompetenz des Strafrichters bei Verwaltungsakten

       III.Besonderheiten bei verfassungs- und unionsrechtswidrigen Gesetzen

       IV.Revisibilität der Auslegung außerstrafrechtlichen Rechts

       C.Die Feststellung außerrechtlicher Normen

       I.Handhabung im Zivil- und Verwaltungsprozess

       II.Übertragung dieser Grundsätze auf den Strafprozess

       D.Die Wirtschaftsstrafkammern

       I.Erster Reformvorschlag: Beiziehung von Fachschöffen

       II.Zweiter Reformvorschlag: Anpassung des Zuständigkeitsbereichs der Wirtschaftsstrafkammer

       III.Dritter Reformvorschlag: Verpflichtende Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften und entsprechende personelle Ausstattung der Polizei

       IV.Exkurs: Keine Notwendigkeit der Einrichtung eines speziellen Wirtschaftsstrafsenats beim BGH

       E.Zusammenfassung der Ergebnisse des vierten Teils

       Teil 5 Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse

       A.Das Wesen und die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts

       B.Beispielhafte Anwendung der entwickelten Grundsätze

       I.Der Einfluss von DIN-Normen auf das Strafrecht

       1.Allgemeines zu DIN-Normen

      


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