Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts. Markus Wagner
target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_7a9b02f4-f43c-570d-a363-04bc9c4fc68f">Rechtsgüterschutz im Umweltstrafrecht
aa)Materielle Genehmigungsfähigkeit
cc)Rechtswidriger, aber nicht nichtiger Verwaltungsakt
c)Kreis der tauglichen Anknüpfungspflichten bei § 258 StGB
2.Deliktstypus – Verletzungs- und Gefährdungsdelikte
b)Abstrakte Gefährdungsdelikte
3.Unterlassungsdelikte – § 13 StGB
4.Verhältnismäßigkeitsprinzip/Ultima ratio-Grundsatz
B.Anwendungsbereich und Folgen einer Akzessorietätsbegrenzung
C.Zusammenfassung der Ergebnisse des dritten Teils
Teil 4 Prozessuale Aspekte der Akzessorietät
A.Präliminarien zum Verhältnis von materiellem Strafrecht und Strafprozessrecht
I.Akzessorietät des materiellen Strafrechts zum Strafprozessrecht?
II.Akzessorietät des Strafprozessrechts zum materiellen Strafrecht?
B.Die Befugnis des Strafrichters zur Klärung außerstrafrechtlicher Vorfragen
I.Grundsatz: Eigene Entscheidungsbefugnis des Strafrichters
II.Verwerfungskompetenz des Strafrichters bei Verwaltungsakten
III.Besonderheiten bei verfassungs- und unionsrechtswidrigen Gesetzen
IV.Revisibilität der Auslegung außerstrafrechtlichen Rechts
C.Die Feststellung außerrechtlicher Normen
I.Handhabung im Zivil- und Verwaltungsprozess
II.Übertragung dieser Grundsätze auf den Strafprozess
I.Erster Reformvorschlag: Beiziehung von Fachschöffen
II.Zweiter Reformvorschlag: Anpassung des Zuständigkeitsbereichs der Wirtschaftsstrafkammer
III.Dritter Reformvorschlag: Verpflichtende Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften und entsprechende personelle Ausstattung der Polizei
IV.Exkurs: Keine Notwendigkeit der Einrichtung eines speziellen Wirtschaftsstrafsenats beim BGH
E.Zusammenfassung der Ergebnisse des vierten Teils
Teil 5 Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
A.Das Wesen und die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts
B.Beispielhafte Anwendung der entwickelten Grundsätze
I.Der Einfluss von DIN-Normen auf das Strafrecht