BGB-Schuldrecht Allgemeiner Teil. Harm Peter Westermann
rel="nofollow" href="#ulink_2e551b53-fccb-5655-8482-fcf3e8d4dd59">4.Praktische Bedeutung der Vertragsfreiheit
IV.Der Grundsatz der Gleichbehandlung
1.Gleichbehandlung als Rechtsprinzip des allgemeinen Schuldrechts
2.Diskriminierungsschutz durch das AGG
3.Gleichbehandlung außerhalb gesetzlich und richterrechtlich anerkannter Tatbestände?
VI.Treu und Glauben (§ 242)
1.Treu und Glauben als allgemeines Rechtsprinzip
3.Missbrauchspotential in Generalklauseln
4.Die Bedeutung von „Treu und Glauben“ und „Verkehrssitte“
5.Verhältnis zu anderen Generalklauseln
6.Rechtliche Sonderverbindung als Anwendungsvoraussetzung
a)Konkretisierung und Ergänzung rechtlicher Befugnisse
b)Begrenzung rechtlicher Befugnisse (insbesondere: Rechtsmissbrauch und Verwirkung)
c)Korrektur rechtlicher Befugnisse
VII.Trennungs- und Abstraktionsprinzip
VIII.Relativität der Schuldverhältnisse
§ 2Überblick und Systematik des Schuldrechts
I.Das Schuldverhältnis als rechtliche Sonderverbindung
II.Allgemeiner und Besonderer Teil des Schuldrechts
III.Schuldverhältnisse: Begriff, Einteilung und Abgrenzung
1.Schuldverhältnis im engeren und im weiteren Sinn
2.Rechtsgeschäftliche und gesetzliche Schuldverhältnisse
b)Rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse
c)Gesetzliche Schuldverhältnisse
3.Schuldverhältnisse außerhalb des zweiten Buchs des BGB
4.Gefälligkeiten
b)Die maßgeblichen Auslegungskriterien
c)Abgrenzung und Folgefragen anhand der Beispielsfälle
d)Schuldverhältnisse ohne Leistungspflicht iSd § 241 Abs. 1
5.Zielschuldverhältnis und Dauerschuldverhältnis
§ 3Schuldrechtliche Pflichten – Einteilung und Abgrenzungen
I.Leistungspflichten (§ 241 Abs. 1)