BGB-Schuldrecht Allgemeiner Teil. Harm Peter Westermann
href="#ulink_f99738df-4208-53ba-bb30-91558e1c530d">c)Einzelfallumstände (insbes. „Natur des Schuldverhältnisses“)
d)Wohnsitz des Schuldners/gewerbliche Niederlassung
2.Voraussetzungen des § 267
a)Keine Pflicht des Schuldners, in Person zu leisten
3.Rechtsfolgen der Drittleistung
4.Ablösungsrecht des Dritten (§ 268)
4.Konsequenzen der Teilleistung entgegen § 266
5.Ausnahmen von der fehlenden Teilleistungsberechtigung
§ 7Die Verbindung von Leistungspflichten durch Zurückbehaltungsrechte
I.Das allgemeine Zurückbehaltungsrecht (§§ 273, 274)
2.Das Zurückbehaltungsrecht als Einrede
3.Voraussetzungen des Zurückbehaltungsrechts aus § 273
b)Konnexität der Ansprüche („aus demselben rechtlichen Verhältnis“)
c)Durchsetzbarkeit und Fälligkeit des Gegenanspruchs
d)Kein Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts
4.Abwendung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung (§ 273 Abs. 3)
II.Einrede des nicht erfüllten Vertrags (§§ 320, 322)
3.Voraussetzungen
a)Gegenseitige Ansprüche im Synallagma
b)Wirksamkeit und Fälligkeit des Anspruchs auf die Gegenleistung (beachte aber: § 215)
c)Vertragstreues Verhalten des Schuldners
d)Kein Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts
4.Schranken (§ 320 Abs. 2, § 320 Abs. 1 S. 3)
b)Keine Abwendung durch Sicherheitsleistung