Hinweisgebersysteme. Martin Walter
rel="nofollow" href="#ulink_b4e2dd58-cc44-50e2-b1de-f64fdc994a5f">4. Wieso ein Hinweisgebersystem auch ohne gesetzliche Pflicht Sinn ergibt
4. Kapitel Weichenstellungen bei der Implementierung
I. Weichenstellung innerhalb der Unternehmensleitung
II. Rahmenbedingungen eines Hinweisgebersystems
1. Vertikale Delegation und Berichterstattung
2. Einleitung interner Untersuchungen durch den Aufsichtsrat
3. Verankerung des Hinweisgebersystems innerhalb des Unternehmens
b) Zuständigkeit für Bearbeitungsschritte
4. Schnittstellenzusammenarbeit
a) Compliance-Abteilung und interne Revision
d) Datenschutzabteilung und Betriebsrat
5. Hinweispflicht der Mitarbeiter
a) Rechtliche Grenzen einer Ausweitung bestehender Hinweispflichten
b) Vor- und Nachteile einer Ausweitung von Hinweispflichten
c) Empfehlung zur konkreten Umsetzung
6. Datenschutzrechtliche Abstimmung
7. Information und Schulung potentieller Hinweisgeber
8. Implementierung im Unternehmen
a) Implementierung im Rahmen eines Verhaltenskodex
b) Implementierung im Rahmen einer Richtlinie
c) Möglichkeiten der Einführung entsprechender Regelungen in das Arbeitsverhältnis
bb) Arbeitsvertragliche Regelungen