Hinweisgebersysteme. Martin Walter

Hinweisgebersysteme - Martin Walter


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rel="nofollow" href="#ulink_b4e2dd58-cc44-50e2-b1de-f64fdc994a5f">4. Wieso ein Hinweisgebersystem auch ohne gesetzliche Pflicht Sinn ergibt

       5. Fazit

       4. Kapitel Weichenstellungen bei der Implementierung

       I. Weichenstellung innerhalb der Unternehmensleitung

       II. Rahmenbedingungen eines Hinweisgebersystems

       1. Vertikale Delegation und Berichterstattung

       2. Einleitung interner Untersuchungen durch den Aufsichtsrat

       3. Verankerung des Hinweisgebersystems innerhalb des Unternehmens

       a) Thematische Zuständigkeit

       b) Zuständigkeit für Bearbeitungsschritte

       aa) Hinweiseingangsstelle

       bb) Untersuchende Stelle

       cc) Untersuchungskoordination

       dd) Remediation

       4. Schnittstellenzusammenarbeit

       a) Compliance-Abteilung und interne Revision

       b) Personalabteilung

       c) Rechtsabteilung

       d) Datenschutzabteilung und Betriebsrat

       e) Weitere Schnittstellen

       5. Hinweispflicht der Mitarbeiter

       a) Rechtliche Grenzen einer Ausweitung bestehender Hinweispflichten

       b) Vor- und Nachteile einer Ausweitung von Hinweispflichten

       c) Empfehlung zur konkreten Umsetzung

       6. Datenschutzrechtliche Abstimmung

       7. Information und Schulung potentieller Hinweisgeber

       8. Implementierung im Unternehmen

       a) Implementierung im Rahmen eines Verhaltenskodex

       b) Implementierung im Rahmen einer Richtlinie

       c) Möglichkeiten der Einführung entsprechender Regelungen in das Arbeitsverhältnis

       aa) Weisung (§ 106 GewO)

       bb) Arbeitsvertragliche Regelungen

       cc) Betriebsvereinbarung

       dd) Tarifvertrag

       ee) Zusammenfassung

       III. Beachtung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats

       1. Zwingende Mitbestimmung

       a) Mitbestimmung


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