Hinweisgebersysteme. Martin Walter
nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
b) Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
2. Freiwillige Mitbestimmung und Kooperation mit dem Betriebsrat
3. Zuständigkeitsfragen
IV. Ausgestaltung des Meldeprozesses
a) Schranken privater Lebenssachverhalte
a) Gesetzliche Rahmenbedingungen
b) Vertraulichkeit des Hinweisgebersystems
cc) Fachabteilungen und Management
a) Kommunikation mit dem Hinweisgeber
d) Vorbereitung der internen Untersuchung
4. Abschluss der internen Untersuchung
5. Kapitel Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben
I. Einleitung und Begriffsbestimmung
1. Anwendungsbereich der DSGVO