Sprache und Kommunikation in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Группа авторов
„Kenntnisse in Wortschatz, Grammatik und den Funktionen von Sprache“ und Bewusstsein für z.B. Text- und Gesprächssorten, für Merkmale verschiedener Sprachstile und -register sowie für die Kontextabhängigkeit von Sprache und Kommunikation,
die Fähigkeit, mündlich wie schriftlich eine Vielzahl von Kommunikationsanlässen situationsspezifisch zu bewältigen, das eigene Kommunikationsverhalten zu beobachten und anzupassen wie auch Hilfsmittel zu nutzen, z.B. Nachschlagewerke;
die Bereitschaft und das Bestreben zum kritischen und konstruktiven Dialog und das Interesse an der Interaktion mit anderen sowie das Bestreben, Sprache nach ästhetischen Gesichtspunkten zu verwenden (siehe Empfehlung des Europäischen Parlamentes und des Rates 2006).
FremdspracheFremdsprachliche Kompetenz wird entsprechend operationalisiert, ergänzt um das Wissen über kulturelle Aspekte von Sprache und deren Verwendung sowie die Fähigkeit, diese Kenntnisse umzusetzen und Fremdsprachen auch informell lernen zu können. Darüber hinaus soll – auf der Einstellungsebene – kulturelle Diversität geschätzt und Interesse an interkultureller Kommunikation und an Sprachen entwickelt werden.
Mit der umfassenden und expliziten Konzeptualisierung von mutter- und fremdsprachlicher Kompetenz werden ambitionierte Ziele für die Entwicklung dieser Kompetenzen formuliert.
2.2 … im Konzept der AusbildungsreifeAusbildungsfähigkeit
Ausbildungsreife ist ein zentrales Konzept beim Übergang von der allgemeinbildenden Schule in die berufliche Ausbildung. An der Diskussion sind Akteure aus der Wirtschaft, den Gewerkschaften, der Bundesagentur für Arbeit, der Bundesregierung und der Wissenschaft beteiligt, deren Interessen sich z.T. erheblich unterscheiden (Dobischat et al. 2012:23–44).
Eine allgemeingültige Definition von Ausbildungsreife liegt bislang nicht vor. Übereinstimmend werden derzeit darunter die Voraussetzungen verstanden, die Jugendliche befähigen, eine berufliche Ausbildung im Allgemeinen (nicht auf einen bestimmten Beruf bezogen) aufzunehmen und erfolgreich zu beenden (Ebbinghaus 2000). Dem Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland 2010–2014 zufolge ist „Ausbildungsreife … Voraussetzung für Ausbildung“ (2010:5).
Die Feststellung von Ausbildungsreife dient der Differenzierung von an Ausbildung interessierten Jugendlichen in ausbildungsreife und nicht ausbildungsreife, was als Etikettierung, Stigmatisierung und Ausgrenzung verstanden werden kann (Rützel 1995:111, nach Dobischat et al. 2012:75). Nur ausbildungs- und berufsgeeignete Jugendliche werden von der Bundesagentur für Arbeit als Ausbildungsstellen-Bewerber geführt und vermittelt. Noch nicht ausbildungsreife Jugendliche können berufsvorbereitende Maßnahmen in Anspruch nehmen. Insb. große Betriebe ermitteln über eigene Auswahlverfahren die Ausbildungsreife von Jugendlichen. Verbindliche Angaben zur Anzahl der Jugendlichen, die als (nicht) ausbildungsreif eingestuft werden, liegen nicht vor (Müller-Kohlenberg et al. 2005: 20–23).
Ausbildungsreife ist ein mehrdimensionales Konstrukt, zu dessen Operationalisierung häufig schulische Basiskompetenzen, psychologische Merkmale der Leistung und des Arbeitsverhaltens sowie physische Merkmale herangezogen werden. Dabei werden auch sprachlich-kommunikative Kompetenzen ausdrücklich genannt (Eberhard 2006:18–22). Dies ist auch in dem weit verbreiteten Konzept zur Ausbildungsreife der Bundesagentur für Arbeit (2009) der Fall, das bei der Berufsberatung der Bundesagentur eingesetzt wird. Die Beratenden sollen entsprechende Kompetenzen und Interessen der Bewerberinnen und der Bewerber auf der Grundlage vorliegender (berufsbezogener) Dokumente (Zeugnisse, Lebenslauf, schriftliche Informationen der Bundesagentur über Berufe) und des Beratungsgesprächs einschätzen. Bei Bedarf wird der Psychologische Dienst zu einer differenzierten Sprachstandsfeststellung hinzugezogen (zu den Verfahren vgl. Fachstelle berufsbezogenes Deutsch 2014:26f).
Die schulischen Basiskenntnisse umfassen(Recht)Schreiben: Einfache Texte sollen handschriftlich leserlich, verständlich und zusammenhängend unter Anwendung von Grundkenntnissen der Rechtschreibung und Zeichensetzung verfasst werden.Lesen: Texten sollen unter Anwendung von Texterschließungsstrategien Informationen entnommen werden; Interesse am Lesen soll vorhanden sein.Sprechen/Zuhören: Hierzu gehören sich verständlich und zusammenhängend sowie der Situation angemessen ausdrücken zu können.
Zu den psychologischen Leistungsmerkmalen zählen u.a. die Fähigkeit, mit anderen angemessen, situations- und kontextspezifisch zu kommunizieren wie auch weitere personale und soziale Kompetenzen, bei deren Einschätzung unter anderem die Art der Verwendung von Sprache berücksichtigt wird. Konfliktfähigkeit umfasst z.B. die Fähigkeit, eigene Bedürfnisse deutlich ansprechen zu können.
Auch dem Konzept der Ausbildungsreife liegt ein umfassender Begriff von Sprache zugrunde. Dieser wird jedoch nicht explizit formuliert, sondern muss aus den Operationalisierungen erschlossen werden. Die Attestierung der Ausbildungsreife erfolgt auf der Grundlage aller Merkmale, ohne dass der Stellenwert einzelner Aspekte eigens ausgewiesen wird. Welche Bedeutung sprachlichen Aspekten bei der Attestierung zukommt kann daher nicht präzise beziffert werden.
Wie relevant die sprachlich-kommunikativen Aspekte, die bei der Einschätzung der Ausbildungsreife herangezogen werden, im Verlauf der beruflichen Ausbildung tatsächlich sind, ist nur teilweise erforscht (Baumann 2014, Ebbinghaus et al. 2016, Ehrenthal et al. 2005).
2.3 … im Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen – EQR und im Deutschen Qualifikationsrahmen – DQR
Mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR)Europäischer Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR) sollen Lernleistungen und erworbene Qualifikationen über die Länder der EU hinweg transparent gemacht werden und so zu einer guten Beschäftigungsquote auf dem europäischen Arbeitsmarkt sorgen sowie die Wettbewerbsfähigkeit steigern. Er dient als Metarahmen, um verschiedene nationale Qualifikationsrahmen zu verknüpfen.
Im EQR werden Lernergebnisse durch Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen dargestellt. Unter Kenntnissen wird das Theorie- und Faktenwissen zusammengefasst, das durch die Verarbeitung von Informationen erlernt wird. Fertigkeiten werden nach kognitiven und praktischen Fertigkeiten unterschieden. Kompetenz bezeichnet die Fähigkeit, Kenntnisse, Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten zu nutzen. Sie wird mit der Übernahme von Verantwortung und Selbstständigkeit umschrieben. Im EQR werden acht Niveaus unterschieden (Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates 2008).
Entsprechend der Empfehlung der Europäischen Kommission von 2005 wurden Expertinnen und Experten aus Schule, Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft, Bildungspraxis und dem BIBB beauftragt, einen Deutschen QualifikationsrahmenDeutscher Qualifikationsrahmen (DQR) (DQR) zu entwickeln, der die Lernergebnisse allgemeiner, hochschulischer und beruflicher Bildung in einzelnen Niveaus beschreibt. Hinsichtlich der Zuordnung allgemeinbildender Schulabschlüsse konnte bisher kein Konsens erreicht werden. Zudem werden zurzeit nicht-formal und informell erworbene Kompetenzen ausgeschlossen.
Wie der EQR setzt sich der DQR aus acht Niveaus zusammen; es werden aber unterschiedliche Kompetenzbereiche differenziert. Grundlage der Zuordnung von Qualifikationen sind die Niveauindikatoren und Deskriptoren des DQR. Die Lernergebnisse werden dabei unabhängig vom Input (Ausbildungsdauer, Lernort oder -form) formuliert. Der Niveauindikator beschreibt die Anforderungsstruktur in einem Lern- oder Arbeitsbereich, in einem wissenschaftlichen Fach oder beruflichen Tätigkeitsfeld. Die Zuordnung zu den Niveaus gibt den Grad fachlicher und personaler Kompetenzen wieder, über den eine Person mindestens verfügen soll. Dabei können die Qualifikationen auf unterschiedlichen Bildungswegen erreicht werden. Hiermit wird die Gleichwertigkeit der Bildungswege betont. Der DQR ersetzt aber nicht bestehende Zugangsberechtigungen im formalen Bildungssystem.
Die Fachkompetenz ist unterteilt in Wissen und Fertigkeiten. Wissen entsteht in Lernprozessen und bezeichnet die Kenntnisse über Fakten, Grundsätze, Theorien und Praxis. Dabei wird zwischen der Tiefe und Breite des Wissens differenziert. Die Fähigkeit, Wissen anzuwenden, entspricht den Fertigkeiten. Sie können sowohl kognitiver als