Bilanzen erstellen und lesen für Dummies. Michael Griga

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II

      Der Jahresabschluss: Bilanz und GuV erstellen

      Bekannterweise hat alles einmal ein Ende. So auch ein Geschäftsjahr. Und das bedeutet, dass wieder einmal ein Jahresabschluss ins Haus steht.

      In diesem Teil dreht sich alles um genau diesen Jahresabschluss. Sie lernen zunächst die Geheimnisse einer Inventur und des Inventars kennen, ehe wir Ihnen die unterschiedlichen Gewinnermittlungsarten zeigen. Dann lernen Sie den grundsätzlichen Aufbau einer Bilanz, die unterschiedlichen Bewertungsvorschriften sowie die Aktiv- und die Passivseite der Bilanz kennen. Und auch dieser Teil hat einmal ein Ende. Und an selbigem steht die Gewinn-und-Verlust-Rechnung.

      Wir hoffen, dieser Teil ist für Sie ebenfalls ein Gewinn.

      Gezählt und gewogen: Das Inventar

      IN DIESEM KAPITEL

       Die Inventur als Bestandteil des Jahresabschlusses

       Das Inventar aufstellen

       Erfolgsermittlung per Eigenkapitalvergleich

      Jeder buchführungspflichtige Selbstständige oder gewerbliche Unternehmer muss bei der Eröffnung seines Traums oder zukünftigen Albtraums eine Liste mit dem gesamten für das Unternehmen eingesetzten Hab und Gut erstellen.

      

Die Bestandsaufnahme wird Inventur genannt. Bei einer Inventur müssen Sie den gesamten Inhalt in einem Verzeichnis, einer Liste, festhalten. Diese Bestandsliste wird Inventar genannt. Hierin werden das gesamte Vermögen und sämtliche Schulden mengen- und wertmäßig erfasst.

      

In Deutschland ist der § 240 Inventar sowie der § 241 Inventurvereinfachungsverfahren HGB maßgeblich. Gemäß § 241a sind Einzelkaufleute von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars befreit, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als jeweils 600.000 Euro Umsatzerlöse und jeweils 60.000 Euro Jahresüberschuss aufweisen.

      In Österreich sind dies der § 191 Inventar und § 192 Inventurverfahren des UGB. In der Schweiz ist es der OR 958c. Im Schweizer Obligationenrecht wird das Inventar jedoch im Gegensatz zu den deutschen und österreichischen Gesetzen nicht definiert. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass ein Inventar aufgestellt werden muss.

      Doch damit nicht genug. Die Inventur muss jedes Jahr aufs Neue wiederholt werden. Sie ist fester Bestandteil des Jahresabschlusses. Das ist auch der Grund, warum wir dieses Kapitel an den Beginn dieses Teils gestellt haben.

      Aber was hat der Film nun mit dem Jahresabschluss zu tun? Ganz einfach: ohne Inventur kein Jahresabschluss und ohne Jahresabschluss kein Ergebnis. Dann erfahren Sie nie, ob Sie die 20-Prozent-Renditehürde geschafft haben oder nicht.

      Stellen Sie sich nun vor, dass Sie einmal im Jahr im Zoo Inventur machen müssten. Das bedeutet, dass Sie eine Bestandsliste erstellen müssen.

      In einer Bestandsliste, dem Inventar, ist alles, was im Zoo herumliegt oder herumläuft, nach zunehmender Liquidität aufzulisten. Dies bedeutet, dass zuerst das aufgelistet werden muss, was nur sehr schlecht schnell zu Geld zu machen wäre – ganz unabhängig davon, ob man das wirklich will. Dazu zählen zum Beispiel das Menschenaffenhaus, die darin untergebrachten Orang-Utans oder die Elefanten. Anders sieht es mit der Milch der Kühe vom Zoobauernhof aus. Diese könnte täglich frisch an die Zoobesucher verkauft werden. Am Ende der Liste stehen das Bankguthaben und der Kassenbestand.

      Um das Inventar festzustellen, können Sie unterschiedliche Verfahren anwenden. So können Sie am Neujahrstag den gesamten Zoo zum Rapport vor das Verwaltungsgebäude bitten und hoffen, dass die Tiger kein Interesse an den Huftieren zeigen. Oder Sie überantworten die Aufgabe an die Zoomitarbeiter. Diese sind dann wohl einige Zeit im Zoo unterwegs und mit Zählen beschäftigt. Neben dieser etwas aufwendigen Methode gibt es aber sicher noch angenehmere Verfahren.

      Das war im Grunde fast alles zum Thema Inventar und Inventur. Zumindest aus Sicht eines Zoos. Aus Buchhaltungssicht gibt es da noch ein paar erwähnenswerte Details. Immerhin ist das Inventar eine wichtige Grundlage der Bilanz.

      In der Praxis werden meist folgende Inventurverfahren angewendet:

       Stichtagsinventur

       zeitversetzte Inventur

       permanente Inventur

       Stichprobeninventur

      Viel Aufwand: Die Stichtagsinventur

      

Körperliche und wertmäßige Bestandsaufnahme: Das bewegliche Anlagevermögen, das Vorratsvermögen und Kassenbestände werden körperlich, das heißt mengenmäßig erfasst. Bei dieser mengenmäßigen Erfassung werden die Vermögensgegenstände gezählt, gewogen, gemessen oder im Notfall auch geschätzt – beispielsweise bei den Büroklammern im Büroschrank. Das unbewegliche Anlagevermögen sowie Forderungen, Guthaben und Schulden werden dagegen wertmäßig, das heißt in harten Franken oder Euro erfasst.

      Da die Stichtagsinventur eine sehr aufwendige Methode ist, kann sie oftmals nur mithilfe von vielen, extra für diesen einen Tag angestellten Inventurkräften bewältigt werden. Damit der Zoobestand oder im Falle eines Supermarkts der Warenbestand in Ruhe gezählt werden kann, muss das Geschäft meist auch für einen Tag geschlossen werden. Vielleicht standen Sie ja auch schon mal im Januar vor einem geschlossenen Geschäft und an der Eingangstür hing ein Schild mit der Aufschrift »Wegen Inventur geschlossen«. Da kommt bei der Kundschaft meist große Freude auf.

      Flexibel: Die zeitversetzte Inventur

      Manchmal kann es sein, dass so eine Inventur am Abschlussstichtag äußerst unpassend ist, weil das benötigte Personal zu diesem Zeitpunkt vielleicht nicht zur Verfügung steht. Kein Problem, es gibt ja noch die zeitversetzte Inventur. Nach § 241 Abs. 3 HGB kann die Inventur auch bis zu drei Monate vor oder zwei Monate nach dem Bilanzstichtag durchgeführt werden.

      

Am Ende eines jeden Geschäftsjahres, also am Bilanzstichtag oder Abschlussstichtag, wird die Bilanz erstellt. Da das Geschäftsjahr bei den meisten Unternehmen mit dem Kalenderjahr identisch ist, fällt der Bilanzstichtag oft auf den 31.12.

      Bei der zeitversetzten Inventur dürfen Sie den ermittelten Bestand und Wert natürlich nicht einfach so in die Bilanz übernehmen. Sie müssen den Bestand vorher natürlich wertmäßig fortschreiben oder zurückrechnen, je nachdem, ob der Inventurstichtag vor oder nach dem Bilanzstichtag


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