Bilanzen erstellen und lesen für Dummies. Michael Griga
alt=""/> Die gesetzlichen Bestimmungen zur Finanzbuchhaltung finden Sie in Deutschland im Handelsgesetzbuch – auch HGB genannt. Das Pendant in Österreich heißt »Bundesgesetz über besondere zivilrechtliche Vorschriften für Unternehmen«, kurz Unternehmensgesetzbuch und noch kürzer UGB. In der Schweiz wird das Ganze innerhalb des Obligationenrechts geregelt. Das wird oft mit OR abgekürzt.
Da sich Aufwendungen und Kosten sowie Erträge und Leistungen teilweise überschneiden, wie zum Beispiel bei den Grundkosten und den Grundleistungen, überschneiden sich logischerweise auch die beiden Rechnungskreise.
Die Welt der Kostenrechnung
Das interne Rechnungswesen, also die Kostenrechnung, bildet den Rechnungskreis II. Wir entschuldigen uns für die nicht besonders kreative Namensgebung, können aber persönlich auch nichts dafür.
Besonders gesprächige Menschen nennen die Kostenrechnung häufig Kosten-und-Leistungsrechnung. Auch wenn sie deutlich länger ist, ergibt diese Bezeichnung durchaus Sinn. Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung heißt ja schließlich auch nicht nur Verlustrechnung.
Da sich die Finanzbuchhaltung nun einmal an die gesetzlichen Bestimmungen halten muss, sind die Ergebnisse für innerbetriebliche Entscheidungen oftmals nicht aussagefähig genug. Deshalb werden die Ergebnisse im Rechnungskreis II entsprechend angepasst.
Neutrale Aufwendungen und Erträge aus dem Rechnungskreis I werden dabei herausgerechnet und im Gegenzug Zusatzkosten und Zusatzleistungen berücksichtigt. Anderskosten und Andersleistungen werden außerdem mit von der Finanzbuchhaltung abweichenden Beträgen angesetzt. Durch diese Korrekturen wird aus dem Ergebnis der Finanzbuchhaltung, also dem Rechnungskreis I, die Kostenrechnung hergeleitet. Das Ganze hat auch einen Namen: Abgrenzung.
Kalkulatorische Kosten
Abzugrenzende Kosten, die nicht mit den tatsächlichen Geldströmen übereinstimmen, nennt man kalkulatorische Kosten.
Damit Sie das auch mal gehört beziehungsweise gelesen haben, stellen wir Ihnen jetzt noch kurz die wichtigsten Vertreter der kalkulatorischen Kosten vor:
Kalkulatorische Zinsen: Als Eigentümer Ihrer Bäckerei stellen Sie Ihrem Betrieb Eigenkapital zur Verfügung. Dieses Geld wollen Sie natürlich auch verzinst haben; sonst hätten Sie es besser gleich bei Ihrer Sparkasse angelegt. In der Kostenrechnung wird diese Verzinsung mithilfe der kalkulatorischen Zinsen erfasst. Allerdings nicht in der Buchhaltung: Schließlich haben Sie von niemandem Zinszahlungen erhalten.
Kalkulatorische Abschreibungen: Bei der kalkulatorischen Abschreibung wird die geplante Nutzungsdauer berücksichtigt. In der Finanzbuchhaltung muss hingegen immer die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die das Finanzministerium vorgibt, angenommen werden.
Kalkulatorische Miete: Oftmals werden Räume oder Sachen betrieblich genutzt, die sich im Privatbesitz des jeweiligen Unternehmers befinden. Meist kommt es dabei nicht zu tatsächlichen Mietzahlungen. Deshalb darf in der Buchhaltung dafür nun mal nichts angesetzt werden. Anders in der Kostenrechnung; hier können Sie eine kalkulatorische Miete veranschlagen. Das sind übrigens klassische Zusatzkosten.
Kalkulatorischer Unternehmerlohn: Da ein Einzelunternehmer kein Angestellter seines eigenen Unternehmens ist, kann er auch kein Entgelt beziehen. Folglich wird in der Buchhaltung hierfür auch nichts berücksichtigt. In der Kostenrechnung aber darf der kalkulatorische Unternehmerlohn als der »Ersatz« für das Entgelt des Einzelunternehmers angesetzt werden. Das sind übrigens Zusatzkosten.
Übungsaufgaben
Aufgabe 2.1
Sie betreiben ein florierendes Fliesen- und Sanitärgeschäft. Die überschüssige Liquidität packen Sie nicht in Ihren Geldspeicher, sondern in Unternehmensanleihen führender europäischer Unternehmen. Diese Anleihen werfen ordentliche Zinsen ab. Dient dieses Geschäft dem Betriebszweck?
Aufgabe 2.2
Sie haben zusammen mit ein paar Bekannten eine kleine Softwareschmiede in Berlin gegründet. Eine Mitarbeiterin der Softwareschmiede benötigte letzten Monat kurzfristig einen Mitarbeiterkredit für den Kauf eines E-Bikes. Diesen Monat zahlt die Mitarbeiterin den Kredit wieder zurück. Handelt es sich um eine Einzahlung?
Aufgabe 2.3
Sie haben Geschenke eingekauft. Damit Ihr Partner nichts davon mitbekommt, haben Sie mit der Kundenkarte bezahlt. Der Vorteil dabei: Der Rechnungsbetrag wird Ihnen erst in sechs Monaten vom Konto abgebucht. Hatten Sie Ausgaben?
Aufgabe 2.4
Sie besitzen eine Maschinenbaufirma und verfügen über eine seit Jahren nicht mehr genutzte Lagerhalle, sodass Sie diese Halle verkaufen wollen. Laut Bilanz ist die Halle 750.000 Euro wert. Sie finden einen Interessenten, der Ihnen die Halle für exakt 750.000 Euro abkauft. Um was für Erträge handelt es sich?
Aufgabe 2.5
Aufwendungen und Kosten sowie Erträge und Leistungen können sich teilweise überlappen: bei den Grundkosten und den Grundleistungen. Überschneiden sich damit auch die beiden Rechnungskreise?
Lösungen zu den Übungsaufgaben
Aufgabe 2.1
Selbst wenn die Finanzgeschäfte hochlukrativ sein sollten, zählen sie nicht zum Kerngeschäft eines Fliesen- und Sanitärfachhandels.
Aufgabe 2.2
Die Rückzahlung des Mitarbeiterkredits stellt eine Einzahlung dar.
Aufgabe 2.3
Sie hatten Ausgaben, da sich Ihre Verbindlichkeiten erhöht haben.
Aufgabe 2.4
Da sich Ihr Reinvermögen nicht verändert hat, handelt es sich nicht um Erträge. Das Anlagevermögen schrumpft um 750.000 Euro, Ihr Geldvermögen erhöht sich um diesen Betrag.
Aufgabe 2.5
Ja, die beiden Rechnungskreise überschneiden sich entsprechend.
Kapitel 3
Ausflug in die Kostenrechnung
IN DIESEM KAPITEL
Was die Kostenrechnung kann
Wie die Kostenrechnung funktioniert
Die Kostenrechnung ist das Ergebnis des internen Rechnungswesens. Zwar beschäftigt sich dieses Buch im Folgenden hauptsächlich mit dem externen Rechnungswesen, es kann aber nicht schaden, wenn wir Sie mal eben kurz in die Geheimnisse der Kostenrechnung einweihen. Und so geheim ist das alles übrigens auch nicht …
Was die Kostenrechnung kann
Die Kostenrechnung will die anfallenden Kosten möglichst exakt auf jedes einzelne Produkt verteilen. Dadurch können Sie die Preise Ihrer Produkte besser bestimmen, leichter Entscheidungen treffen und haben die Kostensituation stets voll im Blick.
Um das hinzubekommen, werden Kosten erst einmal unterteilt nach
schuldigem Produkt:Können Sie ein Produkt dingfest machen, das einzig und allein die Entstehung von Kosten zu verantworten hat, spricht man von Einzelkosten. Ohne dieses bestimmte Produkt wären die Kosten nicht entstanden.