Internationales Strafrecht. Robert Esser
href="#ulink_035aef80-113f-5245-90b0-328bb2aaa229">2.Fristende
VIII.Form
1.Inhalt der Beschwerde und sonstige Formvorgaben
2.Grundsatz der freien Kommunikation mit dem Gerichtshof
IX.Wiederholte Überprüfung (res iudicata)/Litispendenz
X.Offensichtliche Unbegründetheit
XI.Rechtsschutzbedürfnis/Missbrauch des Beschwerderechts
C.Behandlung der Beschwerde durch den EGMR
I.Vor der Zuweisung an einen Spruchkörper
1.Registrierung der Beschwerde durch die Kanzlei
2.Zuteilung der Beschwerde an eine bestimmte Sektion
3.Schriftverkehr mit der Kanzlei des Gerichtshofs
c)Einhaltung von Eingabefristen
II.Behandlung der Beschwerde vor den verschiedenen Spruchkörpern des EGMR
1.Zuweisung der Beschwerde an einen Spruchkörper
2.Entscheidung über die Zulässigkeit der Beschwerde
a)Verfahren vor dem Einzelrichter
b)Verfahren vor einem Ausschuss
3.Entscheidung über die Begründetheit der Beschwerde
c)Gemeinsame Entscheidung über Zulässigkeit und Begründetheit
d)Veröffentlichung der Entscheidung über die Zulässigkeit der Beschwerde
4.Abgabe der Rechtssache an die Große Kammer
5.Überprüfung des Kammerurteils durch die Große Kammer
6.Streichung der Beschwerde im Register
III.Das Verfahren im Einzelnen
1.Anordnung vorläufiger Maßnahmen
2.Vergleichsverhandlungen (friendly settlement, Art. 39 Abs. 1 EMRK)
a)Beendigung des Verfahrens aufgrund einer gütlichen Einigung
b)Gescheiterter Vergleich und einseitige Erklärungen (unilateral declarations)
c)Gütliche Einigung nach Feststellung der Konventionsverletzung (Follow-up Friendly Settlements)
d)Durchsetzung der Zusagen einer gütlichen Einigung/einseitigen Erklärung
3.Gewährung einer Verfahrenshilfe
4.Anordnung der obligatorischen Vertretung