Internationales Strafrecht. Robert Esser
rel="nofollow" href="#ulink_2088e64c-5f81-531b-be6f-f04b909cd272">1.Beschwerdefähigkeit/Beschwerdegegner
2.Beschwerdebefugnis/Beschwerdegegenstand
4.Erschöpfung der nationalen Rechtsbehelfe (Art. 2 IPBPR; Art. 5 Abs. 2 lit. b FP, Rule 96 lit. f)
6.Frist für die Einlegung der Beschwerde
8.Offensichtliche Unbegründetheit der Beschwerde
9.Verbot der Überwachung der schriftlichen Korrespondenz von Straf- und Untersuchungsgefangenen mit dem HRC
III.Behandlung eingehender Individualbeschwerden
IV.Erlass einstweiliger Maßnahmen (interim measures)
V.Entscheidung des HRC über die Begründetheit der Beschwerde (decision on the merits)
VI.Kosten und Dauer des Verfahrens
B.Ausschuss der Vereinten Nationen gegen Folter (CAT)
II.Zulässigkeitsvoraussetzungen der Individualbeschwerde
1.Beteiligtenfähigkeit/Beschwerdegegner
4.Erschöpfung der nationalen Rechtsbehelfe
8.Verbot der Überwachung der schriftlichen Korrespondenz von Straf- und Untersuchungsgefangenen mit dem CAT
III.Behandlung eingehender Beschwerden
IV.Abschließende Entscheidung des CAT
V.Erlass einstweiliger Maßnahmen (interim measures)
VI.Zusatzprotokoll vom 18.12.2002 zur UNCAT
Teil 3 Das Rechtshilfeverfahren
B.Rechtsgrundlagen der Rechtshilfe
C.Allgemeine Strukturen des Verfahrens
I.Das Zulässigkeitsverfahren
1.Eingehende Ersuchen