Steuerstrafrecht. Johannes Franciscus Corsten

Steuerstrafrecht - Johannes Franciscus Corsten


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kennt und ihn bewusst zu seinem Vorteil ausnutzt.[1117] Anders als die Nichtigkeitsfolge aus § 139 BGB könne die nach § 134 BGB im öffentlichen Interesse und zum Schutz des allgemeinen Rechtsverkehrs angeordnete Nichtigkeit allenfalls in ganz engen Grenzen durch eine Berufung auf Treu und Glauben überwunden werden,[1118] so dass etwa Mängelansprüche von vornherein nicht gegeben sind. Unerträgliche Ergebnisse ließen sich über §§ 812 ff. BGB vermeiden.[1119]

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