Pitaval des Kaiserreichs, 1. Band. Hugo Friedländer

Pitaval des Kaiserreichs, 1. Band - Hugo Friedländer


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der Mitteilung: seit einigen Tagen wohne ein junger Mann bei ihr, der sich Heine aus Hamburg nenne. Dieser Mann komme ihr sehr sonderbar vor; nachdem sie das Bildnis des steckbrieflich verfolgten Raubmörders Hennig gesehen, vermute sie in dem angeblichen Heine den Raubmörder Hennig. Der Reviervorsteher beauftragte sofort zwei Kriminalbeamte, sich den angeblichen Heine aus Hamburg näher anzusehen. Die beiden Kriminalbeamten forderten, in der Wohnung der Witwe Schulz angelangt, den angeblichen Heine auf, ihnen zu folgen. Letzterer entsprach sogleich auf das bereitwilligste dieser Aufforderung. Ob die Beamten in dem angeblichen Heine den vielgesuchten Raubmörder Hennig erkannten, ist nicht festgestellt worden. Auf der Treppe zur Revierwache drehte sich Hennig, denn er war es, plötzlich um, riß einen Revolver aus der Tasche und schlug auf den ihm folgenden Kriminalschutzmann Wolk an. Glücklicherweise war die Waffe gesichert, so daß sie versagte. Hennig drehte nun den Revolver um und versetzte dem Beamten einen Hieb über den Kopf, so daß der Beamte zur Erde taumelte. In rasender Flucht stürzte darauf Hennig davon, hinter ihm eine von Sekunde zu Sekunde größer werdende Menschenmenge. Während des Laufens war es Hennig gelungen, die Schußwaffe zu entsichern. Einen Postbeamten, der ihn aufhalten wollte, streifte seine Kugel. Der Mörder stürmte in das offenstehende Haus Schönhauser Allee 28, eilte auf den Boden und kroch durch eine enge Luke aufs offene Dach. Unten hatten sich inzwischen zahlreiche Schutzleute und eine unübersehbare Menschenmenge angesammelt. Hennig schoß zweimal nach unten, glücklicherweise ohne jemanden zu treffen. Hierauf übersprang er einen abgrundtiefen Schacht von bedrohlicher Breite und lief mit Windeseile auf den flachen Dachfirsten der Häuser entlang. Auf dem Hause Treskowstraße 14 machte er Halt. Hier schwang er sich wiederum durch eine Dachluke, stürmte die Treppe hinunter, geradenwegs zu dem im Erdgeschoß wohnenden Schuhmacher Krause. Diesen ersuchte er mit der größten Gemütsruhe, ihm sofort seine zerrissenen Stiefel zu flicken. Der brave Meister, der von der tollen Hennigjagd kein Wort gehört hatte, begann sofort die zerrissenen Stiefel zu flicken. »Hübsch sind solche Pantoffeln,« sagte Hennig, auf ein Paar graugrüne Pantoffeln weisend. In demselben Augenblick streifte er sie sich über. »Und wie praktisch solch eine Mütze zur Arbeit ist,« mit diesen Worten stülpte er die Mütze des Meisters auf den Kopf und – verließ eiligen Schrittes die Schuhmacherwerkstatt. Der Meister, der mit der Reparatur der Stiefel aufs emsigste beschäftigt war, glaubte, sein Kunde sei nur einmal ausgetreten. Hennig trat auf die Straße, ging unbehelligt durch eine Schar von Schutzleuten und das nach vielen Tausenden zählende Publikum hindurch und war im Augenblick verschwunden. Erst nach längerer Zeit wurden die Schutzleute gewahr, daß der Mann, den sie für einen harmlosen Schuhmacher hielten, der Raubmörder Hennig war.

      Die nochmalige Fahndung nach Hennig. Nun begann die Jagd nach Hennig von neuem und zwar mit noch bedeutend größerer Anstrengung. Der Potsdamer Regierungspräsident setzte eine Belohnung von 3000 Mark für Ergreifung des Mörders aus. Alle Hebel wurden in Bewegung gesetzt. Hennig, dessen Flucht in den Singspielhallen, in Zirkus und Theater zum Gegenstande des Witzes gemacht und auf allen Spielplätzen der Jugend nachgeahmt wurde, war und blieb spurlos verschwunden.

      Hennigs Ergreifung in Stettin. Am 14. März 1906 wurde einem Beamten der Stettiner Wach- und Schließgesellschaft auf offener Straße in Stettin ein Fahrrad gestohlen. Der Beamte setzte dem Dieb nach. Es gelang dem Beamten, nicht bloß das Fahrrad wieder zu bekommen, sondern auch den fliehenden Dieb einzuholen und ihn der Polizei zu übergeben. Auf dem Polizeibureau wurde sofort festgestellt, daß der Fahrraddieb der Raubmörder Hennig sei.

      Die Erhebung der Anklage. Unter sicherer Bedeckung wurde Hennig nach Berlin und von dort nach Potsdam gebracht. Da die Ermordung des Giernoth in dem zwischen Wannsee und Glienicke belegenen Forst, also auf Potsdamer Gebiet verübt worden ist, so hatte sich Hennig am 30. April 1906 vor dem Schwurgericht des Potsdamer Landgerichts wegen Mordes, mehrfachen Mordversuchs, Diebstahls und Urkundenfälschung zu verantworten. Hennig war am 30. Oktober 1874 in Berlin als Sohn eines ehrsamen Handwerksmeisters geboren. Nachdem er die Volksschule verlassen, ist er zu einem Lederarbeiter in die Lehre gekommen. Schon im Jahre 1890, also kaum 16 Jahre alt, wurde er wegen Körperverletzung mittels gefährlichen Werkzeugs zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Drei Jahre später stand er wegen schwerer Ladendiebstähle vor Gericht. Er war eine Zeitlang einer der gefährlichsten Einbrecher Berlins. Als solcher verbüßte er eine mehrjährige Zuchthausstrafe. Nachdem er das Zuchthaus verlassen, beging er die unglaublichsten Betrügereien, fälschte Pfandscheine und wurde schließlich Heiratsschwindler. Er hatte ein sehr ansprechendes Äußere. In der Maske eines Agenten, Kaufmanns oder Fabrikanten näherte er sich jungen Mädchen und verwitweten Frauen und, wenn er sie im Besitz einiger Geldmittel oder entsprechender Sparkassenbücher wußte, versprach er ihnen die Ehe. Durch schnellen Wechsel seiner Namen glückte es ihm stets, sich der Festnahme zu entziehen, sobald eine der Betrogenen ihn der Behörde überliefern wollte. Er trat auch als Herr v. Hohenheim, v. Nordheim usw. auf. Der Pseudo-Aristokrat setzte seine Heiratsschwindeleien auch nach seiner am 6. Februar erfolgten Flucht über die Dächer fort. Da im Potsdamer Gerichtsgefängnis keine Mörderzelle vorhanden war, wurde Hennig in die Mörderzelle des Moabiter Untersuchungsgefängnisses gesperrt, aus der ein Entweichen ausgeschlossen ist. Am Morgen des 30. April 1906 wurde Hennig, stark gefesselt, von sechs handfesten Transporteuren von Berlin nach Potsdam gebracht. Sechs Schutzleute und zwei Gerichtsdiener wurden im Potsdamer Schwurgerichtssaal vor die Anklagebank postiert. Der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Barchewitz, forderte die Schutzleute auf, den Angeklagten scharf zu beobachten. Sobald er nur den leisesten Versuch unternähme, zu entfliehen, sollten sie ihm sofort Fesseln anlegen. Hennig machte keinen Fluchtversuch. Er bemerkte: er habe sich nach seiner Flucht über die Dächer noch einige Tage in Berlin aufgehalten und sei alsdann mit einem Freund nach Stettin übergesiedelt. Dort habe er bis zu seiner Ergreifung teils vom Heiratsschwindel, teils von Diebstählen gelebt. Er bestritt, den Kellner Giernoth erschossen zu haben; dies habe sein »Freund Franz« und ein anderer Unbekannter getan, den er in einer Verbrecherkneipe in der Linienstraße in Berlin kennen gelernt habe. Er habe dem Giernoth nur das Sparkassenbuch und die Ausweispapiere geraubt.

      Im Laufe der Verhandlung erschien der alte Vater Hennigs, vor Gram gebeugt, als Zeuge. Der alte Mann konnte vor Weinen kaum sprechen. Er bemerkte mit tränenerstickter Stimme: er habe für seinen Sohn, der nicht unbegabt war, alles aufgewendet, um ihn zu einem ordentlichen, tüchtigen Menschen zu erziehen. Alle seine anderen Kinder seien brav und ordentlich. Es breche ihm das Herz, seinen Sohn als Raubmörder auf der Anklagebank sehen zu müssen.

      Vors., Landgerichtsdirektor Barchewitz: Herr Hennig, ich kann Ihren großen Schmerz begreifen. Sie müssen sich aber in dem Bewußtsein trösten, daß Sie Ihre Vaterpflichten voll erfüllt haben. Wir Väter können eben nichts weiter tun, als unsere Kinder zu ordentlichen Menschen zu erziehen. Wenn das nicht gelingt, dann haben wir keine Schuld.

      Heftig weinend verließ der alte Mann den Gerichtssaal. Den Angeklagten schien dieser dramatische Vorgang gar nicht zu berühren. Er hielt zum Schluß noch eine längere Verteidigungsrede, die eine gewisse Gewandtheit in gerichtlichen Dingen verriet. Unter großer Heiterkeit des überfüllten Zuhörerraums erinnerte er die Geschworenen an den juristischen Grundsatz: »In dubio proreo« und ersuchte sie, ihn nicht zum Tode zu verurteilen. Die Verhandlung ergab jedoch in unwiderleglicher Weise die volle Schuld des Angeklagten. Er wurde zum Tode verurteilt, und obwohl er noch im letzten Augenblick den Antrag stellte, seinen Freund Franz suchen zu dürfen, wurde er im Dezember 1906 auf dem Hofe des Potsdamer Gerichtsgebäudes hingerichtet.

      Am Niederrhein, in nächster Nähe der holländischen Grenze, liegt, fern vom großen Weltverkehr, das kleine Städtchen Xanten. Die Bewohner des Städtchens führten im allgemeinen ein sehr beschauliches Dasein. Obwohl einige Industrie vorhanden, so waren Lohn-oder gar Klassenkämpfe in jener Gegend vollständig unbekannt. Aber auch vom Antisemitismus war in jener Gegend, in der die Bevölkerung überwiegend katholisch ist, nichts zu spüren. Die Katholiken lebten mit den wenigen Protestanten und Juden in voller Eintracht. Dieses idyllische Bild erhielt plötzlich eine vollständige Veränderung. Am 29. Juni 1891 (Peter-Paulstag) gegen 6 1/2 Uhr abends wurde in der Scheune des Stadtverordneten Küppers in Xanten die Leiche des 5 1/2jährigen katholischen Knaben Johann Hegmann entdeckt. Dem


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