Rentenplaner für Dummies. Helmut Achatz

Rentenplaner für Dummies - Helmut Achatz


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2 unter »Vor, mit 63 oder später in Rente« erfahren Sie mehr.

       Berechnung

      Die Höhe der Beamtenpension richtet sich grundsätzlich nach folgenden Faktoren:

       der Zahl der Dienstjahre,

       der zuletzt erreichten Besoldungsstufe,

       Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung.

      Das Versorgungsamt multipliziert das Pensionsniveau als Prozentzahl mit dem letzten Gehalt der erreichten Besoldungsstufe – daraus ergibt sich die Höhe der Pension.

       Was ist bei Pension und Rente?

      Treffen Pension und Rente und/oder Erwerbseinkommen zusammen, wird die Pension entsprechend gekürzt. Die Kürzung hängt davon ab, wie viel Rente Sie bekommen oder verdienen. Das ist in § 53 des Beamtenversorgungsgesetzes geregelt. Sollten Sie neben der Beamtenpension oder dem Witwen- oder Witwergeld noch Einkommen beziehen, will das Versorgungsamt das wissen – entsprechend wird die Pension oder das Witwen- und Witwergeld gekürzt.

      

Um eine Beamtenpension – auch als Witwe oder Witwer – beantragen zu können, müssen Sie erst Ihren Rentenbescheid haben, weil sich danach die Höhe der Pension berechnet. Wenn Sie noch arbeiten, müssen Sie dem Versorgungsamt Gehaltsnachweise vorlegen.

      Bei der Berechnung der Beamtenpension wird berücksichtigt:

       das Grundgehalt,

       der Familienzuschlag,

       der Erhöhungsbeitrag

       und noch andere Zuschläge,

      abhängig von Dienstherr und Bundesland.

      

Tragen Sie den Wert für die Pension in Tabelle 1.1 bei den Einnahmen unter »Pension« ein.

       Steuern auf Beamtenpension

      Pensionäre müsse ihre Pension voll versteuern, abzüglich eines Versorgungsfreibetrags, der vom Eintritt in die Pension abhängt. Der Versorgungsfreibetrag ist in § 19 Einkommensteuergesetz geregelt. Bei Pensionsbeginn 2021 beispielsweise liegt der Versorgungsfreibetrag bei 15,2 Prozent der Pension (Höchstbetrag 1140 Euro) und einem Zuschlag von 342 Euro, 2022 sind es nur noch 14,4 Prozent (höchstens 1080 Euro) und ein Zuschlag von 324 Euro. Über die Jahre wird der Versorgungsfreibetrag Schritt für Schritt abgeschmolzen – 2040 wird er bei null sein.

      Die Altersvorsorge ruht – oder sollte es – auf drei Säulen:

       der gesetzlichen Rente,

       der betrieblichen Altersvorsorge,

       der privaten Altersvorsorge.

Jahr Beschäftigte in Mio. mit BAV Verbreitungsquote in %
2015 31,2 17,5 56,2
2016 31,8 17,7 55,6
2017 32,6 17,8 54,6
2018 33,3 18,0 54,1
2019 33,8 18,2 53,9

      Viele wissen nicht, dass sie darauf Anspruch haben, viele kümmern sich nicht darum oder wollen dafür kein Geld abzweigen – entsprechend gering ist die Verbreitung.

       Auf fünf Wegen zur betrieblichen Altersvorsorge

      Welche Art der betrieblichen Altersvorsorge haben Sie? Es gibt fünf verschiedene Varianten – oder Durchführungswege:

       Direktversicherung

       Zusatzversorgungskasse für Beschäftigte im öffentlichen Dienst

       Direktzusage und Unterstützungskassen

       Pensionsfonds

       Pensionskasse

      Laut Alterssicherungsbericht 2020 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gab es folgende Anwartschaften:

       Direktversicherung: 5,2 Millionen Verträge

       Zusatzversorgungskasse: 5,8 Millionen Verträge

       Direktzusage: 4,7 Millionen Verträge

       Pensionsfonds: 0,5 Millionen Verträge

       Pensionskasse: 4,7 Millionen Verträge

      

Es gibt nur eine grobe Schätzung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Sozialbericht 2021, Tabelle II), wonach die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft im Jahr 2020 rund 27 Milliarden Euro in Deutschland betrugen.

       Direktversicherung

      Für die Direktversicherung liegen allerdings verlässliche Zahlen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vor (Stand Juni 2021 für 2020):

       Versicherte Summe: 250 Milliarden Euro

       Zahl der Verträge: 8,565 Millionen

      Das ergibt rein rechnerisch eine Versicherungssumme pro Vertrag von 29.188 Euro. Die meisten Direktversicherungen werden dem GDV zufolge in einer Summe ausgezahlt, ein kleinerer Teil als monatliche Rente überwiesen.


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