Immobilien Wissen Kompakt. Pascal Dupont Mercier

Immobilien Wissen Kompakt - Pascal Dupont Mercier


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unter der Rubrik „Tipps vom Immobilienprofi“ Hinweise, die Ihnen helfen sollen, Fehler und Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

      In eine eigene Immobilie zu investieren, zählt immer noch als eine der wichtigsten Säulen in der Altersvorsorge. Wenn die Hypothek nach ca. 30 Jahren bei der Bank abbezahlt ist, folgt auch bald der Eintritt ins Rentenalter. Der ein oder andere stellt dann fest, dass nicht nur man selbst, sondern auch das Haus in die Jahre gekommen ist und neue Investitionen getätigt werden müssen wie z. B. eine neue Heizanlage, ein neues Dach oder aber sonstigen Renovierungsarbeiten anstehen. Diese gehen ins Geld, nur leider sieht der monatliche Rentenbezug doch um einiges schmaler aus als der frühere Gehaltszettel. Da gerät so mancher finanziell ins Straucheln und grübelt darüber nach, wie man das finanziell wohl stemmen könnte, ohne das geliebte Eigenheim verlassen zu müssen.

      Im deutschen Recht ist die Leibrente im Bürgerlichen Gesetzbuch beschrieben (§§ 759 ff. BGB). Den Begriff der Leibrente gibt es schon seit Jahrhunderten.

      „Die ersten Verträge in Deutschland datieren aus dem 13. Jahrhundert. Städte finanzierten ihre Bauvorhaben durch Sammlungen von Kapital gegen Zusagen von Rentenzahlungen auf Lebenszeit. Oder aber die Bürger verkauften ihr Land gegen eine Leibrente an verschiedenste Institutionen. Noch heute werden Handwerksbetriebe und auch landwirtschaftliche Betriebe im Leibrentenmodell verkauft, wenn sich keine familiären Nachfolger finden“, weiß Patrick Stöben, Bachelor of Arts mit Schwerpunkt Immobilienwirtschaft und Diplom-Sachverständiger (DIA), zu berichten.

      Inzwischen ist auch der Verkauf der Eigenheim-Immobilie auf Leibrente eine interessante Option zur Aufstockung der Rente. Sie ermöglicht z. B., bis zum Lebensende in der eigenen Immobilie wohnen zu bleiben und zusätzlich die Rente aufzubessern, vor allem in Zeiten eines sinkenden Rentenniveaus. Somit kann aus dem Eigenheim ein regelmäßiges Einkommen erzielt werden, ohne es weiterhin besitzen und vor allem unterhalten zu müssen.

      Die Höhe der Leibrente wird durch den Immobilienwert zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, die Laufzeit und einen Zins bestimmt. Zusätzlich einbezogen in die Berechnungen werden das Alter und das Geschlecht des Rentenbeziehers, unter Heranziehung der jeweiligen Mittelwerte der Sterbetafeln des Statistischen Bundesamtes.

      Der Gestaltung eines notariellen Vertrages zwischen Verkäufer und Käufer über eine Leibrente beim Verkauf einer Immobilie sind kaum Grenzen gesetzt. Der Vertrag kann neben dem Wohnrecht auf Lebenszeit u. a. auch einen Nießbrauch, eine zusätzliche Einmalzahlung, eine Kopplung an den Lebenshaltungskostenindex oder zum Beispiel auch eine Rentengarantiezeit oder Abschlusszahlung für die Erben beinhalten.

      Hier einige grundlegende Aspekte, die vor dem Abschluss des Kaufvertrages in die Überlegungen einfließen sollten:

      • Der Wert der Immobilie sollte von einem vereidigten Sachverständigen ermittelt werden.

      • Will der Verkäufer weiterhin in seiner Immobilie leben bleiben oder nicht. Im Falle eines Wohnrechts fällt die monatliche Rentenzahlung niedriger aus.

      • Soll der gesamte Kaufwert in die Rentenzahlung einfließen oder aber eine bestimmte Summe per Abschlag vorab entrichtet werden.

      • Empfehlenswert ist eine Bindung der Rente an den amtlichen Lebenshaltungskostenindex, damit die Rente wertstabil bleibt.

      Die Vorteile für den Verkäufer liegen mit dem lebenslangen Wohnrecht in der eigenen Immobilie und einem monatlichen Rentenbetrag hierbei klar auf der Hand. Der ehemalige Eigentümer ist verpflichtet, das Haus in Ordnung zu halten und alle üblichen Kosten zu übernehmen, ähnlich wie bei einem Mietverhältnis. Die Übernahme der großen Reparaturen jedoch fällt in die Pflicht des neuen Hauseigentümers. Wenn der Verkäufer aufgrund von Pflegebedürftigkeit nicht mehr selbst in seinem Eigenheim leben kann und in eine Pflegeeinrichtung ziehen muss, wird ihm die Leibrente bis zum Lebensende weiter gezahlt. Je nach Gestaltung des Kaufvertrages kann der Käufer in sein Haus ziehen oder es vermieten.

      Ein Risiko für den Verkäufer besteht in der Bonität des Käufers. Man sollte für den Fall, dass der Käufer nicht mehr liquide sein sollte, die regelmäßigen Zahlungen durch die Eintragung eines Pfandrechts im Grundbuch oder die Vorlage einer Bankgarantie absichern lassen. Im Kaufvertrag sollte ebenfalls geregelt sein, dass bei Nichtzahlung der monatlichen Leibrente eine „Rückabwicklung“ erfolgt. In diesem Fall fällt das Haus wieder an den früheren Eigentümer zurück. Das bedeutet in der Regel auch, dass die zuvor erhaltenen Beträge wieder zurückgezahlt werden müssen.

      „Mit einer jahrelang gehegten und gepflegten Eigenheim-Immobilie ist in den meisten Fällen auch viel Herzblut verbunden. Durch den Verkauf auf Leibrente bietet sie ihrem Eigentümer auch im Alter eine zusätzliche finanzielle Absicherung für einen Ruhestand in den gewohnten 4 Wänden“, resümiert Patrick Stöben.

      OTTO STÖBEN GmbH

      Patrick Stöben, Bachelor of Arts mit Schwerpunkt Immobilienwirtschaft und Diplom-Sachverständiger (DIA)

      Schülperbaum 31

      24103 Kiel

      Büro: 0431 664030

      Fax: 0431 6640338

      Die fiesen Tricks der Vermieter – so umgehen Mieter sie!

      Insbesondere in Regionen mit einem heiß umkämpften Immobilienmarkt werden die Vermieter immer kreativer darin, sich an ihren Mietern zu bereichern. Die Zahl der Wohnungssuchenden ist groß; will jemand eine Immobilie anmieten, müsse er eben gewisse Einbußen in Kauf nehmen, meinen die schwarzen Schafe. Dass dies nicht nur skrupellos, sondern oftmals auch illegal ist, wissen nur die Wenigsten. Daher klären die Immobilienexperten der plusForta GmbH (kautionsfrei.de) über die fiesen Tricks findiger Vermieter auf und geben Tipps, wie man sie umgeht.

      1. Der neue Mietvertrag: Hat ein Eigentümerwechsel stattgefunden und drängt der neue Besitzer auf einen angepassten Mietvertrag, ist Vorsicht geboten. In der Regel soll ein neuer Mietvertrag dazu dienen, den eigenen Profit zu steigern, wodurch der Mieter benachteiligt werden kann. Dem muss nicht Folge geleistet werden: Der bisherige Vertrag behält seine Gültigkeit, sodass allein die Bankverbindung aktualisiert werden muss.

      2. Die gekürzte Mietkaution: Nach dem Auszug hat die Wohnungsübergabe stattgefunden, alles ist beanstandungsfrei über die Bühne gegangen und nun wartet der Mieter auf die Rückzahlung der Mietkaution. Da ist die Überraschung groß, wenn schließlich nicht die vollständige Summe überwiesen wird. Der Vermieter begründet dies mit Schäden, die er nachträglich an der Immobilie festgestellt haben will. Das Gegenteil zu beweisen, ist schwierig, vor allem, wenn es weder ein Übergabeprotokoll gibt noch Fotos oder Zeugen. Grundsätzlich sollte man deshalb immer darauf bestehen, dass ein beidseitig unterschriebenes Übergabeprotokoll angefertigt wird.

      3. Geringe Nebenkosten: Nicht selten schmälert eine saftige Nachzahlung die Freude über die neuen vier Wände, da die vertraglich vereinbarten Nebenkostenzahlungen zu niedrig angesetzt waren. Um sich davor zu schützen, lohnt sich ein Gespräch mit dem vorherigen Mieter, um die Nebenkosten realistisch einschätzen zu können und wenn nötig die Summe im Vertrag anpassen zu lassen. Außerdem gilt es, zu beachten, dass jede zweite Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist, sodass sich mit einem genauen Blick im Nachhinein zum Teil noch Kosten reduzieren lassen.

      4. Renovierung gegen Mieterlass: Für Vermieter ist es eine optimale Gelegenheit, Aufwand und Geld zu sparen, wenn sie die Renovierung einer Wohnung den neuen Mietern überlassen. Besonders verlockend


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