Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente. Thomas Weck

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id="ulink_def12bd5-ef49-5844-a29e-b8fceac61118">Das Grundprinzip ist bei einer Direktemission gleich, egal ob die CLN sich auf einen oder mehrere Referenzwerte (Anleihen) bezieht. Im Fall eines einzelnen Referenzwerts (Single name CLN) verpflichtet sich der CLN-Emittent aus der Anleihe heraus, den Nominalbetrag der Anleihe zum Tilgungstermin vollständig zu tilgen. Daneben „kauft“ der CLN-Emittent bei der Emission vom CLN-Anleger ein Kreditderivat. Der CLN-Emittent ist insofern also Sicherungsnehmer und der CLN-Investor Sicherungsgeber. Aus der Anleihe erhält der CLN-Investor einen Anspruch auf regelmäßige Zinszahlungen, außerdem aus dem Derivat einen Anspruch auf eine Prämie (Aufschlag auf die Basisverzinsung). Der CLN-Emittent schuldet ferner bei Laufzeitende der CLN die Rückzahlung des vom CLN-Investor gezahlten Nominalbetrags, bei Eintritt eines Kreditereignisses freilich abzüglich des Betrags, der ihm aus dem Derivat als Ausgleichszahlung zuzufließen hat (Netting). Die Regelung zum Kreditereignis kann als auflösende Bedingung oder als Kündigungsrecht ausgestaltet sein und beendet das Leistungsversprechen aus der Anleihe in Höhe des Abzugsbetrags.319 Die beschriebene Struktur bedeutet somit, dass der Betrag der Anleihe zum Ende der Laufzeit nur dann zurückbezahlt werden muss, wenn nicht ein vorher spezifiziertes Kreditereignis eintritt.320

       2. Wirtschaftliche Funktionen

       3. Risiken beim Einsatz

      CLN weisen die Risiken von Anleihen auf, allerdings modifiziert durch das hineinstrukturierte Kreditderivat. Dabei wird die Risikosituation nicht zuletzt dadurch beeinflusst, ob die CLN bilateral oder über die Börse gehandelt wird. Auf die spezielle Situation bei CLN, die über eine Zweckgesellschaft emittiert wurden, ist nachfolgend im Abschnitt zu SCDO einzugehen.

       a) Risiken im bilateralen Verhältnis und Risikoexternalisierung

      Ob Risiken zum Nachteil des Investors und (bei einem Weiterverkauf) seiner Abnehmer externalisiert werden können, hängt von der Ausgestaltung und Handelbarkeit der CLN ab. Angesichts der Tatsache, dass der Investor das Gegenparteirisiko des Emittenten übernimmt, besteht bei CLN grundsätzlich eine Gefahr, dass der Emittent zum Nachteil der Investoren Risiken übernimmt, durch die sich die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls erhöht (moralisches Risiko). Denn anders als bei einem isolierten CDS, bei dem ein Sicherungsgeber einen von ihm getrennten Kreditgeber (als Sicherungsnehmer) gegen den Ausfall des Kreditnehmers absichert, kommt der Schutz des Kreditderivats bei einer CLN dem Anleiheemittenten und damit dem Kreditnehmer selbst zugute. Das dürfte sich zwar bei direkt emittierten und börsengehandelten CLN nicht ohne Weiteres auswirken, da der Anleiheemittent hier ein Eigeninteresse daran hat, die Handelbarkeit von ihm emittierter Wertpapiere nicht zu gefährden und daher keinen Ausfall bewusst herbeiführen wird.

       b) Hebelung und Risikoverkettung

       c) Auswirkungen auf das Gesamtrisiko

      Als Kombination von Anleihe und Kreditderivat dürften CLN in einem geringeren Umfang als isoliert eingesetzte Derivate oder die zuvor beschriebenen Kreditderivate zu einer signifikanten Erhöhung des Gesamtrisikos im Markt beitragen. Dies gilt zumindest, wenn man von der angesprochenen Möglichkeit von Risikoexternalisierungen absieht. Denn als Anleihen erfüllen CLN, wie gesagt, normalerweise Finanzierungsfunktionen. Das hineinstrukturierte Kreditderivat dient der Absicherung eines konkreten Ausfallrisikos und lässt sich nicht isoliert zu spekulativen Zwecken einsetzen.

      


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