Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente. Thomas Weck

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Das Kreditrisiko, dessen Übertragung jeweils den Vertragsgegenstand des Derivatkontrakts bildet, umfasst das Risiko, dass der gegebene Kredit nicht zurückgezahlt wird (Ausfallrisiko) oder dass sich die bei Kreditvergabe erhofften Erträge nicht generieren lassen, insbesondere aufgrund einer Bonitätsverschlechterung des Schuldners (Bonitätsrisiko).264 Die Übertragung findet dadurch statt, dass einer Partei (Sicherungsnehmer) ein Risiko zugewiesen wird, das zu dem Kreditrisiko gegenläufig ist. Zugleich wird der anderen Partei (Sicherungsgeber) ein dem Kreditrisiko entsprechendes Risiko zugewiesen. Die übertragenen Risiken können in Bezug auf eine bestimmte Partei (Bezugs- bzw. Referenzpartei), in Bezug auf die von einer bestimmten Partei emittierten Anleihen und aufgenommenen Darlehen (Referenzschuld) oder in Bezug auf ein Portfolio (Pool) von Referenzparteien bzw. -schulden übertragen werden, weshalb die Instrumente sehr unterschiedlich ausgestaltet sein können. Der Sicherungsnehmer zahlt dem Sicherungsgeber für die Übernahme des Kreditrisikos eine Prämie. Die Prämienzahlung kann alternativ dadurch erfolgen, dass der Sicherungsgeber dem -nehmer seinerseits ein gleichwertiges Kreditrisiko überträgt (reiner Kreditswap). Bei Abschluss fällt infolge der Standardisierung der Prämien (Kupons) typischerweise eine zusätzliche Ausgleichszahlung an.

      Wenn bis zum Ende der Laufzeit hingegen kein Kreditereignis eintritt oder der Ausfallschutz aus anderen Gründen nicht mehr benötigt wird, erfolgt üblicherweise eine Glattstellung. Dazu wird ein gegenläufiges Geschäft zum gültigen Marktpreis abgeschlossen. Solche Gegengeschäfte sind auch mit Dritten möglich, ebenso der Eintritt einer Gegenpartei ins bestehende Geschäft (assignment). Eine Aufhebungsvereinbarung ist dagegen unüblich.

       2. Risiken beim Einsatz

      Die Einschätzung der Risiken, die mit dem Einsatz von Kreditderivaten verbunden sein können, hängt stark vom Einzelnen Instrument ab. Kreditderivate sind stets komplexe Produkte, denn ihre Ausgestaltung erfordert eine relativ schwierige Prognose sowohl in Bezug auf die künftige Leistungspflicht aus dem derivativen Instrument als auch in Bezug auf den Referenzwert (Kredit = Dauerschuldverhältnis). Die Struktur des Kreditderivats und die des darin abgebildeten Kreditrisikos beeinflussen den Umfang, in dem das Instrument gehandelt und die Zwecke, zu denen es eingesetzt werden kann.

       a) Risiken im bilateralen Verhältnis

      Für die Frage, mit welchen Risiken eine Transaktion mit Kreditderivaten im bilateralen Verhältnis einhergeht, sind – wie bei anderen Derivaten – die mit der Transaktion verfolgten Zwecke besonders bedeutsam. Indem Kreditderivate eine Abwälzung von Kreditrisiken auf andere Marktteilnehmer ermöglichen, erlauben sie es Kreditgebern im Rahmen von Absicherungsgeschäften, sich einen Schutz vergleichbar dem Schutz aus einer Versicherung zu verschaffen. Insofern bieten sie den Kreditgebern eine Alternative zur Risikostreuung über eine Kreditvergabe in Konsortien (Kreditsyndizierung) und zu Kreditverbriefungen. Im Gegensatz dazu können aber auch Kreditnehmer auf Kreditderivate zurückgreifen. Das können sie tun, indem sie sich den Charakter von Kreditderivaten als Differenzgeschäften zunutze machen und ihr eigenes Kreditrisiko an einen Sicherungsgeber verkaufen. Hierauf greifen z.B. die Emittenten von strukturierten Anleihen mit Kreditrisikoschutz (CLN) zurück.

       b) Risikoexternalisierung/Risikoverkettung

      Bei Kreditderivaten ist denkbar, dass – im Vergleich mit vielen sonstigen sonstigen Derivaten – weitergehende Möglichkeiten zu einer Risikoexternalisierung bestehen. Denn bei Kreditderivaten kommt unter anderem das Informationsgefälle zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber zum Tragen, das sich im Rahmen des Derivatkontrakts zwischen den Gegenparteien des Kontrakts fortsetzt. Damit kann es zur Abwälzung von Risiken aus der Sphäre des Kreditnehmers auf den Kreditgeber/Sicherungsnehmer und – über diesen – auf den Sicherungsgeber aus dem Derivatkontrakt kommen. Ansonsten ist zu berücksichtigen, es sich erneut um Hebelgeschäfte handelt, bei denen Dritte, zu denen ebenfalls Geschäftsbeziehungen bestehen, durch die Hebelung verketteten Risiken ausgesetzt sind, bis die Transaktion vollständig abgewickelt ist.

       c) Auswirkungen auf das Gesamtrisiko

       II. Kreditausfall-Swaps (Credit Default Swaps – CDS)

       1. Merkmale und Arten


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