Der strafprozessuale Zugriff auf Inhaltsdaten in der Cloud. Dirk Meinicke

Der strafprozessuale Zugriff auf Inhaltsdaten in der Cloud - Dirk Meinicke


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bestimmter Weise zu regeln. In erster Linie ist hier die Entscheidung zum strafprozessualen Zugriff auf beim Diensteanbieter gespeicherte E-Mails zu nennen,13 eine Maßnahme, die in technischer Hinsicht ein Unterfall der Cloud-Problematik ist. Zuletzt wurde auch die Überwachung des Surfverhaltens, und damit ein der Intensität nach mit einer Online-Durchsuchung zumindest teilweise vergleichbarer Eingriff, auf die herkömmliche Telekommunikationsüberwachung gestützt.14 Indem die Judikatur bis hin zum Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts in dieser Weise das Instrumentarium der Zwangsmaßnahmen im geltenden Recht auf neuartige Eingriffe mit ihren spezifischen Gefährdungslagen ausdehnt, konnte für die Praxis eine trügerische Scheinsicherheit geschaffen werden dahingehend, dass der mit Blick auf die Bedürfnisse effektiver Strafverfolgung ohne Frage notwendige Zugriff auf informationstechnische Systeme – speziell auf die heute besonders weit verbreitete E-Mail-Kommunikation – auch ohne Gesetzesänderung möglich sein würde.

      1 COM(2018) 225 final vom 17.4.2018, S. 1. 2 COM(2018) 225 final vom 17.4.2018, S. 2. 3 COM(2018) 225 final vom 17.4.2018, S. 16 4 Der Hinweis hierauf wurde bereits im Jahr 2011 als „inflationär“ bezeichnet, vgl. Kudlich, GA 2011,193; aus der Literatur näher etwa Klesczewski, ZStW 123 (2011), S. 737ff.; umfassend Sieber, DJT-Gutachten, C 35ff.; C 62ff. und C 103ff. 5 Frühzeitig etwa Obenhaus, NJW 2010, 651ff.; M. Gercke, CR 2010, 345ff. 6 Dalby, Grundlagen; Wicker, Strafanspruch, jew. passim. 7 Vgl. hierzu unten D.V. 2. 8 Siehe bereits knapp hierzu Meinicke, StV 2012, 463 sowie vertiefend ders., in: Scholz/Funk (Hrsg.), S. 73, 75ff.; grds. ebenso auch Sieber, DJT-Gutachten, C 155f. 9 Hierzu unten D. IV. 10 Siehe etwa den Hinweis auf „unüberwindbare praktische Schwierigkeiten“ beim Zugriff auf im Ausland gespeicherte Daten bei Wohlers/Jäger, in: SK-StPO, § 102 Rn. 15a a.E.; ausführlich nunmehr für eine „Problemlösung“ auf der Basis des geltenden Rechts Wicker, Strafanspruch, S. 333ff. 11 Hierzu eingehend unten D I 3 a). 12 Siehe unten D. VI. 13 Vgl. hierzu unten D. I. 2. 14 Dazu unter D. III. 15 Vgl. zu diesen unten C. 16 Dazu unten D.V. 2. b). 17 Begriff von Spoenle, Cloud Computing, S. 5. 18 Vgl. zu diesem im TKG nicht ausdrücklich definierten Begriff statt Vieler B. Gercke, GA 2012, 474, 484f. 19 Zum Zugriff auf andere (insbesondere Bestands-)Daten vgl. nur Dalby, Grundlagen, S. 56ff.

       B. Technische Grundlagen

      Nachstehend werden also zunächst die wichtigsten Grundbegriffe sowie die technischen Hintergründe des Phänomens „Cloud Computing“ skizziert. Diese technisch-empirische Befundaufnahme soll einen präzisen Zugang zu den spezifischen rechtlichen Problemen beim strafprozessualen Zugriff auf in der Cloud gespeicherte Daten ermöglichen.

       I. Definition und grundlegende Charakteristika

       1. Ressource-Pooling


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