Rechtliche Grenzen vertraglicher Haftungsausschlüsse und -begrenzungen in B2B-Exportverträgen. Alexander Grieger

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Rn. 6. Zu den unterschiedlichen Auffassungen zum Umfang des Aushandelns bzw. dessen grundsätzlicher Anwendbarkeit: Borgmann/Jungk/Schwaiger, Anwaltshaftung, § 40 Rn. 49–51. 162 GAIER/WOLF/GÖCKEN-Tauchert, § 51a BRAO Rn. 14. 163 Fuchs spricht in den Fällen, in denen der Versicherer an Stelle des Schädigers tritt von einer „Haftungsersetzung durch Versicherungsschutz“, was im vorliegenden Fall einer Rückabsicherung von Ansprüchen gegen den Schädiger durch den dahinter stehenden Versicherer jedoch – auch nach Ansicht von Fuchs selbst – nicht der Fall ist, vgl. Fuchs, BB 1992, S. 1217ff. (1224).

       C. Zwischenfazit

      164 Koch, BB 2010, S. 1810ff. (1812). 165 Schmalen, Grundlagen und Probleme der Betriebswirtschaft, S. 170. 166 Schmalen, Grundlagen und Probleme der Betriebswirtschaft, S. 170.

§ 5. Vertragliche Haftungsausschlüsse und -begrenzungen nach deutschem Recht

       A. Einschränkung des Betrachtungsgegenstandes


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