Dienstvereinbarungen nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD). Christian Warns
Arbeitsbedingungen durch eine Betriebsvereinbarung zu regeln
II. Gegenstimmen in der Literatur: Begrenzte Befugnis zur Regelung von Arbeitsbedingungen
III. Zusammenfassung des Meinungsspektrums
B. Bewertung des rechtsvergleichenden Ansatzes
§ 9 Kirchengesetzliche Vorschriften als Grundlage einer umfassenden Regelungsbefugnis
A. § 36 MVG-EKD als Grundlage einer umfassenden Regelungsbefugnis?
B. §§ 33 und 34 MVG-EKD als Grundlage einer umfassenden Regelungsbefugnis?
C. § 35 MVG-EKD als Grundlage einer umfassenden Regelungsbefugnis?
A. Reichweite der Regelungsbefugnis in den Angelegenheiten des § 40 MVG-EKD
I. Wortlautanalyse des § 40 MVG-EKD
II. Logisch-systematischer Bezugsrahmen des § 40 MVG-EKD
1. Systematischer Einfluss von § 47 MVG-EKD (Initiativrecht)
2. Systematischer Zusammenhang von § 40 MVG-EKD und § 38 Abs. 1 MVG-EKD
a. Implikationen der verschiedenen Begründungsansätze zur Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung
b. Unbestimmbarkeit der kirchengesetzgeberischen Motive für die Anordnung der Unwirksamkeitsfolge
c. Stellungnahme zur logisch-systematischen Relevanz des § 38 Abs. 1 MVG-EKD
III. Teleologische Erwägungen zu § 40 MVG-EKD
a. Schutzfunktion der betrieblichen Mitbestimmung
b. Teilhabefunktion der betrieblichen Mitbestimmung
c. Ausgleichsfunktion der betrieblichen Mitbestimmung
d. Überlegungen zum weiteren Gang der Untersuchung
2. Teilhabe des Arbeitnehmerkollektivs als Funktion der Mitbestimmung nach § 40 MVG-EKD
b. Genereller Kollektivbezug der Mitbestimmungstatbestände als Konsequenz der Teilhabefunktion?
e. Ausrichtung der Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
3. Schutz des einzelnen Arbeitnehmers als Funktion der Mitbestimmung nach § 40 MVG-EKD
a. Wirkungsweise des Mitarbeitervertretungsrechts
b. Unergiebigkeit von Historie und Genese
c. Methodische Überlegungen zur Ermittlung der mutmaßlichen Regelungsabsicht des Gesetzgebers
a. „Non liquet“ als Ergebnis einer Analyse der Einzeltatbestände des § 40 MVG-EKD
d. Fazit zur Ausgleichsfunktion