Dienstvereinbarungen nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD). Christian Warns

Dienstvereinbarungen nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD) - Christian Warns


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Ergebnis zur Reichweite der Regelungsbefugnis in den Angelegenheiten des § 40 MVG-EKD

       B. Folgerungen für die allgemeine Regelungsbefugnis der Dienstvereinbarungsparteien

       Viertes Kapitel: Die Grenzen der Regelungsbefugnis

       § 11 Grenzziehung zur Sicherung der Individualfreiheit des Arbeitnehmers

       A. Bedeutung des Günstigkeitsprinzips

       B. Keine gegenständliche Begrenzung der Dienstvereinbarung auf generelle Regelungen

       C. Keine Grenzziehung durch eine gerichtliche Billigkeitskontrolle

       D. Zwingendes Recht als Grenze der Regelungsbefugnis

       I. Unanwendbarkeit der Schranken rechtsgeschäftlicher Freiheit

       1. Keine AGB-Kontrolle der Dienstvereinbarung

       a. Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur

       b. Stellungnahme zur AGB-Kontrolle kirchlicher Dienstvereinbarungen

       2. Unzulässigkeit des Rückgriffs auf die privatrechtlichen Schranken rechtsgeschäftlicher Freiheit

       II. Bindung an „Recht“ und „Billigkeit“ nach Maßgabe des § 33 Abs. 1 S. 3 MVG-EKD

       1. Bindung an die „Billigkeit“

       2. Bindung an das „Recht“

       a. Inhaltliche Bestimmung: zwingende Rechtssätze der kirchlichen und staatlichen Arbeitsrechtsordnung

       b. Im Einzelnen: einfachgesetzlich vermittelter Individualschutz im staatlichen Recht

       c. Im Einzelnen: Bindung an die in den Grundrechten zum Ausdruck kommende, im Privatrecht wirksame objektive Werteordnung

       III. Ergebnis: Individualschutz durch umfassende Bindung an das geltende Recht

       § 12 Grenzziehung zur Sicherung der Koalitionsfreiheit

       A. § 36 Abs. 1 S. 2 MVG-EKD: Vorrang der auf koalitionären Rechtsvorschriften beruhenden Regelungen

       I. Voraussetzungen der Sperrwirkung

       1. „Rechtsvorschrift“ im Sinne des § 36 Abs. 1 S. 2 MVG-EKD

       2. „Regelungen“ im Sinne des § 36 Abs. 1 S. 2 MVG-EKD

       II. Reichweite der Sperrwirkung

       III. Bedeutung der Sperrwirkung des § 36 Abs. 1 S. 2 MVG-EKD für die Regelungsbefugnis der Dienstvereinbarungsparteien

       B. § 36 Abs. 1 S. 3 MVG-EKD: Erweiterung der Vorrangregelung für Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen

       I. Begriff der Üblichkeit

       II. Gegenständlicher Bezugspunkt der Sperrwirkung

       1. Begriff der Arbeitsentgelte

       2. Begriff der sonstigen Arbeitsbedingungen

       a. Hintergründe der Begriffsdiskussion

       b. Folgerungen für die Begriffsbestimmung im Rahmen des § 36 Abs. 1 S. 3 MVG-EKD

       III. Ausnahmen von der Sperrwirkung

       1. Vorrang der Dienstvereinbarung im Bereich der mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten

       2. Aufhebung der Sperrwirkung durch Öffnungsklauseln

       IV. Bedeutung der Sperrwirkung des § 36 Abs. 1 S. 3 MVG-EKD für die Regelungsbefugnis der Dienstvereinbarungsparteien

       C. Ergebnis: Sicherung der Koalitionsfreiheit durch § 36 Abs. 1 S. 2 und 3 MVG-EKD

       Zusammenfassende Thesen

       Erstes Kapitel: Grundlegung

       § 1 Staatskirchenrechtliche Grundlegung

       § 2 Leitideen des kirchlichen Mitarbeitervertretungsrechts

       § 3 Die kirchliche Dienstvereinbarung im Überblick

       Zweites Kapitel: Die normative Wirkung

       § 4 Legitimationsbedürfnis für die normative Wirkung

       § 5 Rückführung der normativen Wirkung auf die freiheitliche Selbstbestimmung der Arbeitsvertragsparteien

       §


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