Das Niedersächsische Kommunalrecht. Michael Jesser
Rechtsfolge
6. Aufbaumuster für die Prüfung eines Mitwirkungsverbotes
D. Die Prüfung der materiellen Rechtmäßigkeit
E. Handlungsempfehlung für die Hauptverwaltungsbeamtin bzw. den Hauptverwaltungsbeamten
I. Prüfungseinstieg
II. Aufbaumuster für das Einschreiten der Hauptverwaltungsbeamtin bzw. des Hauptverwaltungsbeamten
F. Beanstandung der Kommunalaufsicht
I. Prüfungseinstieg
II. Aufbaumuster für die Beanstandung
G. Musterklausuren
I. Die Prüfung der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit
V. Das Einschreiten der Kommunalaufsicht bei einem Beschluss
Fragestellung
VI. Das Einschreiten der Kommunalaufsicht bei mehreren Beschlüssen
H. Sonstiges
I. Die beratenden Ausschüsse
1. Die Sitzverteilung nach § 71 II NKomVG
2. Die Sonderregel des § 71 III NKomVG
3. Die Sitzverteilung nach § 71 IV NKomVG
4. Die Besetzung von gemischten Ausschüssen nach § 71 VII NKomVG
5. Der Ausschussvorsitz nach § 71 VIII NKomVG
6. Aktueller Gesetzesentwurf vom 26. 04. 2021
II. Beschließende Ausschüsse nach § 76 III NKomVG
III. Die konstituierende Sitzung der Vertretung
1. Die Prüfung von Satzungsbeschlüssen
2. Die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Satzung
I. Die praktische Prüfung der Verwaltungsfachangestellten
Aufgabenstellung
A. Die Curricula an der HSVN und am NSI
Im ersten Trimester werden im Bachelorstudiengang „Allgemeine Verwaltung“ im Modul „Staats- und Kommunalrecht I“ – Teilmodul „Kommunalrecht I“ folgende Qualifikationsziele angestrebt und folgende Inhalte aus dem Bereich des Kommunalrechts behandelt:
Qualifikationsziele:
Nach Abschluss des Teilmoduls können die Studierenden:
– die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung generell und anhand verschiedener Einzelfälle erklären
– die Aufgaben der Kommunen im eigenen und übertragenen Wirkungskreis bestimmen und voneinander abgrenzen
– die Zusammensetzung und die Arbeitsabläufe innerhalb