Das Niedersächsische Kommunalrecht. Michael Jesser
bei Aufgaben der Kommunen nicht nur rechtlich, sondern auch hinsichtlich aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen (z. B. demografischer Wandel, sinkende Bereitschaft zur Wahrnehmung von Ehrenämtern) erfassen
Inhalte:
– Garantie der kommunalen Selbstverwaltung
– Kommunen und deren Aufgaben (eigener und übertragener Wirkungskreis)
– Organe der Kommunen, insbesondere Wahl, Aufgaben und Zusammensetzung
– Entscheidung kommunaler Organe und Überprüfung deren Rechtmäßigkeit
Die Inhalte sind im Rahmen der Präsenzlehre und des Selbststudiums zu bearbeiten, wobei die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer eigenverantwortlich sicherzustellen hat, dass sie bzw. er nach Abschluss der Veranstaltung über die notwendigen Kenntnisse verfügt. Die nachfolgenden Aufbaumuster sollen dabei als Hilfestellung dienen, sind jedoch nicht schematisch auf den Einzelfall anzuwenden.
Im vierten Trimester werden im Bachelorstudiengang „Allgemeine Verwaltung“ im Modul „Staats- und Kommunalrecht II“, Teilmodul „Kommunalrecht II“ folgende Qualifikationsziele und Inhalte aus dem Bereich des Kommunalrechts vermittelt:
Qualifikationsziele:
Nach Abschluss des Moduls können die Studierenden
– die verschiedenen Aufsichtsmittel hinsichtlich deren Voraussetzungen und deren Anwendung voneinander unterscheiden
– die Rechte der Einwohnerinnen bzw. Einwohner und Bürgerinnen bzw. Bürger erfassen und voneinander abgrenzen
– Satzungen hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit überprüfen
Inhalte:
– Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden, Arten und Anwendung von Aufsichtsmitteln
– Einwohnerinnen bzw. Einwohner und Bürgerinnen bzw. Bürger (inklusive Einwohnerantrag, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid)
– Satzungsrecht (insbesondere Rechtmäßigkeit von Satzungen)
Im sechsten Trimester werden im Bachelorstudiengang „Allgemeine Verwaltung“ im Modul „Staats- und Kommunalrecht II“, Teilmodul „Kommunalrecht II“ folgende Qualifikationsziele und Inhalte aus dem Bereich des Kommunalrechts vermittelt:
Qualifikationsziele:
Nach Abschluss des Moduls können die Studierenden
– die verschiedenen Formen wirtschaftlicher Betätigung der Kommunen voneinander unterscheiden
– das Zusammenspiel der Organe und sonstigen Gremien der Kommune nicht nur auf rechtlicher Basis, sondern auch in den praktischen Abläufen verstehen
Inhalte:
– wirtschaftliche Betätigung von Kommunen
– praktische Betrachtung des Zusammenspiels der Organe und sonstigen Gremien der Kommune
Ergänzt wird die Vorlesung um eine Übung zum Kommunalrecht, die die Erarbeitung von Rechtsgutachten anhand öffentlich-rechtlicher Fälle mit den inhaltlichen Schwerpunkten der Veranstaltungen „Kommunalrecht II und III“ zum Inhalt hat.
Im Bachelorstudiengang „Verwaltungsbetriebswirtschaft“ werden im Trimester 1 im Modul „Staats- und Kommunalrecht I“, Teilmodul „Kommunalrecht I“ folgende Qualifikationsziele angestrebt und folgende Inhalte behandelt:
Qualifikationsziele:
Nach Abschluss des Teilmoduls können die Studierenden:
– die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung generell und anhand verschiedener Einzelfälle erklären
– die Aufgaben der Kommunen im eigenen und übertragenen Wirkungskreis bestimmen und voneinander abgrenzen
– die Zusammensetzung und die Arbeitsabläufe innerhalb der Kommunalorgane und sonstigen Gremien der Kommune bestimmen
– die Rechtmäßigkeit kommunalen Handelns überprüfen
– die Problemfelder bei Aufgaben der Kommunen nicht nur rechtlich, sondern auch hinsichtlich aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen (z. B. demografischer Wandel, sinkende Bereitschaft zur Wahrnehmung von Ehrenämtern) erfassen
Inhalte:
– Garantie der kommunalen Selbstverwaltung
– Kommunen und deren Aufgaben (eigener und übertragener Wirkungskreis)
– Organe der Kommunen, insbesondere Wahl, Aufgaben und Zusammensetzung
– Entscheidung kommunaler Organe und Überprüfung deren Rechtmäßigkeit
Im Studiengang „Verwaltungsbetriebswirtschaft“ wird im sechsten Trimester im Teilmodul „Kommunalrecht und Kommunalwissenschaften II“ auf folgende Qualifikationsziele abgestellt bzw. auf folgende Inhalte eingegangen:
Qualifikationsziele:
Nach Abschluss des Moduls können die Studierenden
– die verschiedenen Aufsichtsmittel hinsichtlich deren Voraussetzungen und deren Anwendung voneinander unterscheiden
– die Rechte der Einwohnerinnen bzw. Einwohner und Bürgerinnen bzw. Bürger erfassen und voneinander abgrenzen
– die verschiedenen Formen wirtschaftlicher Betätigung der Kommunen voneinander abgrenzen
– das Zusammenspiel der Organe und sonstigen Gremien der Kommune nicht nur auf rechtlicher Basis, sondern auch in den praktischen Abläufen verstehen
– Satzungen hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit überprüfen
Inhalte:
– Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden, Arten und Anwendung von Aufsichtsmitteln
– Einwohnerinnen, Einwohner, Bürgerinnen und Bürger (inklusive Einwohnerantrag, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid)
– wirtschaftliche Betätigung von Kommunen
– praktische Betrachtung des Zusammenspiels der Organe und sonstigen Gremien der Kommune
– Satzungsrecht (insbesondere Rechtmäßigkeit von Satzungen)
Hinsichtlich der Curricula der Lehrgänge am Niedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung e. V. wird aufgrund der Vielzahl der Angebote auf die zu Beginn des Kurses von den Lehrenden gehaltene Einleitung verwiesen. Für die im Kurs zu prüfenden Anspruchsgrundlagen können die vorliegenden Aufbaumuster verwendet werden, wobei jedoch die Eindringungstiefe zu beachten ist. Beispielhaft werden die Lehrpläne für folgende Kurse dargestellt:
Lehrplan für Dienstanfängerinnen / Dienstanfänger, Einführungskurs:
– Einführung: Kommunale Selbstverwaltung, Aufgaben der Gemeinde, Arten der Gemeinden, Gemeindeverbände, Gebiete der Gemeinden
– Einwohnerinnen und Einwohner sowie Bürgerinnen und Bürger, ehrenamtliche Tätigkeit, Mandatsträgerinnen und Mandatsträger
– innere Verfassung der Gemeinde: Rat, Verwaltungsausschuss, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
– Satzungen
– Aufsicht des Staates
Lehrplan für Verwaltungsfachangestellte:
– Einführung: Kommunale Selbstverwaltung, Aufgaben der Kommunen, Arten der Gemeinden und Gemeindeverbände, Gebiete der Kommune
– Einwohnerinnen, Einwohner und Bürgerinnen, Bürger, ehrenamtliche Tätigkeit
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