Die rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union. Klaus-Dieter Borchardt
Die Wirtschaftsverfassung
§ 7 Der Binnenmarkt
§ 8 Die Wirtschafts- und Währungspolitik
Die Grundfreiheiten
§ 9 Der freie Warenverkehr
§ 10 Die Freiheit des Personen- und Dienstleistungsverkehrs
§ 11 Die Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs
Der freie Wettbewerb
§ 12 Die Grundlagen des europäischen Wettbewerbsrechts
§ 13 Vorschriften für Unternehmen
§ 15 Kontrolle staatlicher Beihilfen
§ 16 Das Verbot der Begünstigung öffentlicher Unternehmen
Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
§ 17 Aufbau des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
§ 18 Abbau der Kontrollen an den Binnengrenzen und Grenzschutz an den Außengrenzen
§ 19 Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen
§ 20 Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
§ 21 Polizeiliche Zusammenarbeit
§ 22 Einwanderungs- und Asylrecht
[S. 8]
[S. 9]
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines Literaturverzeichnis
Die politische Verfassung der Europäischen Union
§ 1 Die Entstehung und Entwicklung der Europäischen Union
A. Die frühen europäischen Einigungsbemühungen
I. Die Konkretisierung der Europäischen Idee zwischen den Weltkriegen
III. Die Gründung der Europäischen Gemeinschaften
IV. Die Bildung der europäischen Freihandelszone
B. Von den Europäischen Gemeinschaften zur Europäischen Union
I. Die vergeblichen Versuche zur Vertiefung der Europäischen Gemeinschaften
II. Die Reformdiskussion der 80er-Jahre
III. Die Einheitliche Europäische Akte
IV. Der Vertrag über die Europäische Union
1. Der Vertrag von Maastricht
4. Der Vertrag über eine Verfassung für Europa
C. Mitgliedschaft, Beitritt und Assoziierung
I. Die Gründerstaaten der Europäischen Gemeinschaften
1. Der Beitritt des Vereinigten Königreichs, Irlands und Dänemarks
2. Der Beitritt Griechenlands, Spaniens und Portugals
3. Die Eingliederung der früheren DDR
4. Der Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens
5. Der Beitritt von zehn ost- und mitteleuropäischen Staaten sowie Malta, Zypern und Kroatien
6. Weitere Beitrittsverhandlungen
[S. 10]