Familienrecht. Stephan Meder
Eherecht als Element der staatlichen Gesetzgebung
3.3 Legitimationsprobleme der Geschlechtsvormundschaft
3.3.1 Unvertrautheit mit gerichtlichen Formalitäten
3.3.2 Die Legende der Calefurnia
3.6 Scheidungsfolgen, insbesondere Güterrecht
3.8 Herrschaftsrechte der Frau im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit
4. Kapitel Aufklärung und Vernunftrecht
4.1 Das Postulat der Freiheit und Gleichheit in den Naturrechtslehren
4.2 Folgen des Gleichheitspostulats für das Ehe- und Familienrecht
4.2.1 Das Ius connatum im Codex Maximilianeus Bavaricus von 1756
4.2.2 Das Ius connatum im österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch von 1811
4.2.2.1 Rechtsgleichheit der Geschlechter bei Carl Anton von Martini
4.2.2.2 Wolffs Lösung über den Vertragsgedanken
4.2.2.3 Das weitere Schicksal des „Entwurfs Martini“
4.2.2.4 Konsequenzen für das Güterrecht
4.2.3 Rechtsgleichheit im Preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794
4.4 Die Rechtsstellung der Frau im Code civil
4.4.1 Revolutionsgesetzgebung und Vorarbeiten zum Code civil
5. Kapitel Bürgerliche Familie und Historische Rechtsschule
5.1 „Ganzes Haus“ und bürgerliche Familie
5.2 Probleme des Übergangs zum Familienbegriff der bürgerlichen Gesellschaft
5.3 Schleiermachers Kritik an Positionen von Aufklärung und Vernunftrecht
5.3.1 Argumente gegen Rousseau und Fichte
5.3.2 Egalitäre Auslegung der biblischen Lehre vom Mann als „Haupt der Ehe“
5.3.3 Ausschluss der Frau aus dem öffentlichen Leben?
5.3.4 Forderungen zur Verbesserung der Rechtsstellung von Frauen
5.4.1 Der junge Savigny und das Geschlechterverhältnis
5.4.2 Savignys Konzeption der Familienbeziehung als „Grenze“
Zum Begriff „Familienrecht“ (der Historischen Rechtsschule)
6. Kapitel Reformforderungen zum Ehe- und Familienrecht nach 1848: Frankreich, England, USA
6.1 Protagonisten der französischen Frauenrechtsbewegung nach 1848
6.2 Reformforderungen zum Ehe- und Familienrecht in Frankreich nach 1848
6.2.1 Folgen der Gehorsamspflicht: Unterwerfung der Frau auch im Güterrecht
6.2.2 Forderungen zur Wiedereinführung der Scheidung
6.2.3 Die Beseitigung des Verbots der Vaterschaftserforschung