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in Deutschland

       8.1.2.2.Rechtsetzungen in Österreich

       8.1.2.3.Rechtsetzungen in der Schweiz

       8.1.3.Rechtswissenschaft

       8.1.3.1.Privatrechtswissenschaft

       8.1.3.2.Wissenschaft des öffentlichen Rechts

       8.1.3.3.Wirtschafts- und Arbeitsrechtswissenschaft

       8.1.3.4.Strafrechtswissenschaft

       8.2.Rechtsordnung

       8.2.1.Grundzüge

       8.2.2.Private Rechtsgestaltung

       8.2.2.1.Verfassungsrechtliche und politische Vorgaben

       8.2.2.2.Gestaltungsfähige Personen

       8.2.2.3.Verträge

       8.2.2.4.Eigentum

       8.2.2.5.Letztwillige Verfügungen

       8.2.3.Gerichtswesen

       8.2.3.1.Gerichtsorganisation

       8.2.3.2.Einzelne Gerichtsbarkeiten

       8.2.4.Verfolgung von Straftaten

       8.2.4.1.Materielles Strafrecht

       8.2.4.2.Strafverfahren

       Anhang

       9.Grundrechtsproklamationen und supranationale Rechtsetzungen (1945–1993)

       9.1.Quellen

       9.1.1.Grundzüge

       9.1.2.Rechtsetzungen

       9.1.2.1.Rechtsetzungen in Deutschland

       9.1.2.2.Rechtsetzungen in Österreich

       9.1.2.3.Rechtsetzungen in der Schweiz

       9.1.2.4.Europäische Rechtsetzungen

       9.1.3.Rechtswissenschaft

       9.1.3.1.Privatrechtswissenschaft

       9.1.3.2.Wissenschaft des öffentlichen Rechts

       9.1.3.3.Strafrechtswissenschaft

       9.2.Rechtsordnung

       9.2.1.Grundzüge

       9.2.2.Private Rechtsgestaltung

       9.2.2.1.Theoretische Konzeptionen

       9.2.2.2.Gestaltungsfähige Personen

       9.2.2.3.Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten

       9.2.2.4.Eigentum

       9.2.2.5.Erbrecht

       9.2.3.Gerichtswesen

       9.2.3.1.Gerichtsorganisation

       9.2.3.2.Einzelne Gerichtsbarkeiten

       9.2.4.Verfolgung von Straftaten

       9.2.4.1.Materielles Strafrecht

       9.2.4.2.Strafverfahren

       Anhang

       Literaturhinweise

       Register

      Die Rechtsgeschichte umfasst nicht nur einen Zeitraum von vielen Jahrhunderten, sondern auch zahlreiche Sachgebiete sowie eine unübersehbare Masse an Texten. Für diese immense Stofffülle möchte das vorliegende Buch einen Leitfaden geben. Er soll dieselbe Aufgabe übernehmen wie jener Wollfaden, der in der altgriechischen Mythologie einer Person ermöglichte, sich im Labyrinth zurechtzufinden. In dem Begriff des Leitfadens schwingt der Gedanke mit, leitende Gedanken aufzuzeigen. So geht es in diesem Buch denn auch nicht darum, möglichst viele Daten, Namen oder sonstige Details zu vermitteln. Vielmehr zielt der Leitfaden darauf ab, einen Beitrag zum Verständnis von Rechtsgestaltungen zu leisten. Dieser Anspruch bedingt einige Besonderheiten bei der Darstellung, die im ersten Kapitel näher erläutert werden. Jedem Leser sei die Lektüre dieses Kapitels dringend angeraten.

      Das Buch läge nicht vor, wenn die Erstellung nicht von etlichen Personen unterstützt worden wäre: Peter Rauch gab den Anstoß zu dem Projekt. Heinz-Rüdiger Rätz hat mir immer wieder Mut gemacht, das Vorhaben zu vollenden. Schon vor vielen Jahren wurde ich von Joachim Rückert für die Grundsatzperspektive sensibilisiert. Benjamin Hoffmann, Rafael Küffer, Emanuel Schädler, Lukas Schweizer, Philipp Stehlin, Daniel Arne Wyss haben zahlreiche Entwürfe gelesen und wichtige Anregungen für Veränderungen gegeben. Auf Seiten des Böhlau-Verlages wurde das Buch von Dorothee Rheker-Wunsch


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