BGB-Erbrecht. Lutz Michalski
rel="nofollow" href="#ulink_307b888f-3a3d-5cfb-9fdf-857d2cd2e67d">Vertragliche Haftungsbeschränkung
4.Haftungsbeschränkung ohne Gütersonderung: Dürftigkeits- und Überschwerungseinrede
a)Zweck der Einreden aus §§ 1990, 1992
b)Voraussetzungen der Einreden aus §§ 1990, 1992
c)Wirkungen der Einreden aus §§ 1990, 1992
1.Mögliche Haftungssysteme und Interessenlage
2.Haftung vor Annahme der Erbschaft
3.Haftung zwischen Annahme der Erbschaft und Teilung des Nachlasses
a)Gesamtschuld- und Gesamthandsklage
b)Haftungsbeschränkung gegenüber der Gesamthandsklage
c)Haftungsbeschränkung gegenüber der Gesamtschuldklage
4.Haftung nach Teilung des Nachlasses
5.Sonderfall: Die Haftung gegenüber einem Miterben als Nachlassgläubiger
VII.Haftung von Vor- und Nacherben
2.Haftung nach dem Nacherbfall
Teil VIII Der Anspruch gegen den Erbschaftsbesitzer
I.Zweck und Rechtsnatur des Erbschaftsanspruchs
II.Voraussetzungen des Erbschaftsanspruchs
2.Anspruchsberechtigter: wahrer Erbe
3.Anspruchsgegner: Erbschaftsbesitzer
III.Umfang der Herausgabepflicht
1.Herausgabe des ursprünglich Erlangten in natura
b)Rechts- und Ersatzsurrogation
IV.Haftung des Erbschaftsbesitzers im Falle der Unmöglichkeit der Herausgabe
2.Gutgläubiger, unverklagter Erbschaftsbesitzer: § 2021
3.Verklagter Erbschaftsbesitzer: § 2023
4.Bösgläubiger Erbschaftsbesitzer: § 2024
5.Deliktischer Erbschaftsbesitzer: § 2025
V.Verwendungsersatzanspruch des Erbschaftsbesitzers