Strafrecht Besonderer Teil. Olaf Hohmann

Strafrecht Besonderer Teil - Olaf Hohmann


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Tun oder setzt es fort, so nimmt er einen solchen „Erfolg“ auch billigend in Kauf,[28] wenn sich nicht aufgrund von Besonderheiten, etwa der konkreten Angriffsweise, der psychischen Verfassung des Täters oder seiner Motivation anderes ergibt.[29]

      Beispiele:

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      Vertiefungshinweis:

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      Merke:

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      Vertiefungshinweis:

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