Strafrecht Besonderer Teil. Olaf Hohmann

Strafrecht Besonderer Teil - Olaf Hohmann


Скачать книгу
Subjektiver Tatbestand

       II. Vollstreckungsvereitelung (§ 258 Abs. 2)

       III. Strafvereitelung im Amt (§ 258a)

       C. Täterschaft und Teilnahme, Begehung durch Unterlassen, Versuch und Konkurrenzen, Rechtsfolgen sowie Verfolgbarkeit

       D. Kontrollfragen

       Kapitel 7. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

       § 26. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§§ 113 und 114)

       A. Grundlagen

       B. Tatbestände

       I. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113)

       1. Objektiver Tatbestand

       a) Tatobjekte

       b) Dienst- oder Vollstreckungshandlung

       c) Tathandlung

       2. Subjektiver Tatbestand

       3. Objektive Bedingung der Strafbarkeit

       a) Dogmatische Einordnung

       b) Rechtmäßigkeitsbegriff

       4. Besonders schwere Fälle (§ 113 Abs. 2)

       5. Täterschaft und Teilnahme, Versuch, Irrtum sowie Konkurrenzen

       II. Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 114)

       1. Objektiver Tatbestand

       a) Tatobjekte

       b) Tätlicher Angriff

       2. Subjektiver Tatbestand

       3. Besonders schwere Fälle (§ 114 Abs. 2)

       4. Täterschaft und Teilnahme, Versuch, Irrtum sowie Konkurrenzen

       C. Kontrollfragen

       Kapitel 8. Brandstiftungsdelikte

       § 27. Brandstiftung (§ 306)

       A. Grundlagen

       B. Tatbestand

       I. Objektiver Tatbestand

       1. Tatobjekte

       2. Tathandlungen

       II. Subjektiver Tatbestand

       C. Täterschaft und Teilnahme, Begehung durch Unterlassen, Versuch, Konkurrenzen sowie Bestrafung

       D. Kontrollfragen

       § 28. Schwere Brandstiftung, besonders schwere Brandstiftung und Brandstiftung mit Todesfolge (§§ 306a, 306b und 306c)

       A. Grundlagen

       B. Tatbestände

       I. Schwere Brandstiftung (§ 306a)

       1. Objektive Tatbestände

       2. Subjektiver Tatbestand

       II. Besonders schwere Brandstiftung (§ 306b)

       1. Objektive Tatbestände

       2.


Скачать книгу