Pensions- und Unterstützungskassenzusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften. Claudia Keil
target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_1684e9dd-39aa-5ff7-b383-dd358c3cef24">BFH-Urteil vom 28.4.2010
3. Kapitel Rechtliche Stellung des Gesellschafter-Geschäftsführers
A.Sozialversicherungsrechtliche Stellung
I.Geschäftsführer mit einer Kapitalbeteiligung von mindestens 50 % oder gesellschaftsvertragliche Sperrminorität
II.Geschäftsführer mit einer Kapitalbeteiligung unter 50 % (ohne gesellschaftsvertragliche Sperrminorität) oder ohne Kapitalbeteiligung (Fremdgeschäftsführer)
D.Privatrechtliche Insolvenzsicherung durch rechtssichere Verpfändung
II.Privatrechtliche Lösung zur Insolvenzsicherung
1.Verpfändungsmodell in der Insolvenz
2.Insolvenzverfahren vor Pfandreife
3.Insolvenzverfahren nach Pfandreife
III.Voraussetzungen für eine wirksame Verpfändung
1.Wirksames Zustandekommen der Pensionszusage
2.Wirksamer Abschluss der Rückdeckungsversicherung
3.Zivilrechtlich wirksame Verpfändungsbestellung
4.Genaue Bezeichnung des Pfandgläubigers und des Versorgungsschuldners
5.Genaue Bezeichnung der Pensionszusage
6.Genaue Bezeichnung des Sicherungsgegenstands
7.Bezeichnung der nachrangigen Pfändungsgläubiger (bei Hinterbliebenenzusagen) mit Hinweis auf die Rangfolge
8.Unterschrift des Versorgungsschuldners
9.Unterschrift der Pfandgläubiger
10.Anzeige der (wirksamen) Verpfändungsvereinbarung an den Versicherer
IV.Spezielles – Steuerunschädliche Widerrufsvorbehalte
4. Kapitel Verdeckte Gewinnausschüttung – § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG (2. Prüfstufe)
A.Begriffsbestimmung – Grundsätzliches
B.Behandlung einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Pensionszusagen
5. Kapitel Kriterien für die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer (2. Prüfstufe – verdeckte Gewinnausschüttung – § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG)