Das BGB für ausländische Studierende - Übungen zu Rechtssprache und Methodik. Lydia Scholz
E
e) Schreiben Sie die Nomen mit ihrem jeweiligen Artikel auf und bestimmen Sie den Plural. Manchmal gibt es keine Pluralform.
Beispiel
das Gesetz – die Gesetze
f) Kombinieren Sie die Nomen mit mindestens einem Verb aus dem Kasten. Manchmal gibt es mehrere passende Verben. Zu einem Nomen passt kein Verb.
schaffen – verursachen – haben – sich verschaffen – schließen – erfüllen – zurücktreten (von + Dat.) – machen – erkennen – darstellen – angeben – prüfen – verabschieden – anwenden – tätigen – gewährleisten – einschränken |
Beispiel
ein Gesetz verabschieden
g) Bilden Sie mithilfe der vorgegebenen Wörter bzw. Wortgruppen Sätze. Achten Sie auf die richtige Satzgliedfolge und konjugieren Sie die Verben.
Beispiel
werden vorgestellt – die Grundlagen – im vorliegenden Lernbuch – des BGB
Im vorliegenden Lernbuch werden die Grundlagen des BGB vorgestellt.
(1) eine Norm – in einem Gutachten – müssen – ausgelegt werden
(2) üblicherweise – aus einem Schuldverhältnis – für den Verbraucher – entstehen – Pflichten
(3) eine Musterlösung – erörtern – gegebenenfalls – die Studierenden – als Hausaufgabe – und – sollen – erstellen – einen Sachverhalt
(4) § 13 BGB – eine Norm – meist – wie z. B. – , – mehrere Tatbestandsmerkmale – enthalten (5) begründet werden – zwischen – ein Rechtsverhältnis – zwei Parteien – ? (6) allgemeinsprachlich – die Begriffe Eigentum und Besitz – benutzt werden – als Synonyme – oft (7) können – erlöschen – innerhalb von drei Jahren – verjähren – im Regelfall – ein Anspruch – oder – gemäß § 195 BGB (8) normalerweise – ein Zweck – mit einer Leistung – verfolgt werden
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h) Formulieren Sie folgende Sätze um und nutzen Sie jeweils eine der Präpositionen aus dem Kasten. Sie verlangen alle den Genitiv, den Sie bereits in diesem Kapitel geübt haben.
mittels – kraft – zugunsten – infolge – ungeachtet – gemäß – laut |
Beispiel
Diese Norm wurde zum Vorteil von Minderjährigen geändert.
Diese Norm wurde zugunsten von Minderjährigen geändert.
(1) Ein Richter spricht und fällt ein Urteil, da dies zu seinem Aufgabenbereich gehört.
(2) Obwohl dem BGB der Gedanke zugrunde liegt, dass alle Rechtssubjekte gleich sind, gibt es Privilegien für Verbraucher.
(3) Aus § 130 Abs. 1 BGB ergibt sich, dass eine Willenserklärung nicht wirksam wird, wenn dem anderen vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht. (4) Durch eine Einschränkung im Gesetz werden die Bürger geschützt. (5) In § 1 BGB wird der Beginn der Rechtsfähigkeit definiert. (6) Dem § 90a BGB entsprechend sind Tiere keine Sachen und werden durch besondere Gesetze geschützt.
i) Welches der nachfolgenden Wörter ist kein Synonym zum ersten?
Beispiel
etwas wollen: verlangen – fordern – begehren – möchten – nehmen
(1) „Ja“ sagen: zustimmen – einwilligen – nicken – einnehmen – auf einer Auktion die Hand heben – einverstanden sein
(2) „Nein“ sagen: abnehmen – verneinen – ablehnen – abwehren – mit dem Kopf schütteln – abschlagen – abweisen
(3) anbieten: bereitstellen – ein Angebot machen – aufgeben – fragen, ob (…) – antragen
(4) eindeutig: unzweifelhaft – klar – zweifelsfrei – genau – deutlich – präzise – unzweideutig
(5) die Verbindlichkeit: die Pflicht – die Verpflichtung – das Erfordernis – die Verbindung – das Gebot – das Muss
(6) verlangen: fordern – begehren – wollen – geltend machen – jemanden in die Pflicht nehmen – versagen
(7) ferner: des Weiteren – zunächst – zudem – außerdem – überdies – nun – nunmehr
(8) letztlich: anschließend – schließlich – zuletzt – abschließend – zum Schluss
(9) demgegenüber: vielmehr – gleichwohl – hingegen – danach – dagegen – allerdings – im Gegensatz dazu
1 › C. Einführung in den Gutachtenstil
C. Einführung in den Gutachtenstil
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In Ihrem Studium des BGB AT und des Schuldrechts AT sollten Sie sich nicht darauf beschränken, die rechtlichen Konzepte dieser beiden Rechtsgebiete zu erlernen. Sie sollten ebenso in der Lage sein, die Rechtskonzepte auf Fälle anzuwenden. Diese Rechtsanwendung erfolgt im Jurastudium durch das Schreiben von Gutachten. Ein Gutachten ist ein Text, der einen ganz bestimmten Aufbau hat und besondere sprachliche Strukturen aufweist. Es ist zugleich die Prüfungsleistung, die an deutschen rechtswissenschaftlichen Fachbereichen zu erbringen ist.
Im ersten