Das BGB für ausländische Studierende - Übungen zu Rechtssprache und Methodik. Lydia Scholz

Das BGB für ausländische Studierende - Übungen zu Rechtssprache und Methodik - Lydia Scholz


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mit der die Falllösung strukturiert wird. Um sich ganz auf diese Methode und ihre sprachlichen Besonderheiten zu konzentrieren, lösen Sie im zweiten Abschnitt Fälle, die sich auf das fiktive Flüssigkeitshaushaltsgesetzbuch aus Kapitel B beziehen. Damit sind Sie für alle weiteren Fallbearbeitungen in diesem Lernbuch gut gerüstet.

      Für den Gutachtenstil ist es erforderlich, bestimmte sprachliche Strukturen zu kennen und diese korrekt benutzen zu können. Dazu gehören indirekte Fragesätze als Nebensätze, Hypothesenbildung mit dem Konjunktiv II, also der Möglichkeitsform, und die sichere Beherrschung kausaler Konnektoren. Außerdem ist es ratsam, die indirekte Rede, den Konjunktiv I, zumindest passiv zu beherrschen, so dass Sie den Sachverhalt richtig interpretieren können.

      Die Spracherklärungen in diesem Kapitel haben demzufolge zum Ziel, Ihnen eine Einführung in die genannten Themen zu geben und sie Ihnen im Kontext zu veranschaulichen. Anschließend sollen Sie das Gelernte in zunächst einfachen allgemeinsprachlichen Übungen, später in anspruchsvolleren rechtssprachlich orientierten Aufgaben anwenden. Diese Übungen sind die Voraussetzung dafür, dass Sie in den folgenden Kapiteln den Gutachtenstil mit all seinen sprachlichen Besonderheiten selbständig richtig und sicher formulieren können.

      1C › I. Der Gutachtenstil

I. Der Gutachtenstil

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      Was ist ein Gutachten im rechtlichen Sinne? Unterstreichen Sie das Synonym.

(1) Ein Bescheid. (2) Die rechtliche Prüfung bzw. Würdigung eines Lebenssachverhalts. (3) Eine Beweisaufnahme. (4) Eine Klageschrift. (5) Ein Urteil.

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      a) Lesen Sie, wie Sie ein Gutachten vorbereiten.

       Das Gutachten im Jurastudium

      Im Jurastudium muss der Jurastudierende Gutachten schreiben. Er bekommt einen Fall. Dieser Fall heißt Sachverhalt. In ihm wird eine Situation aus dem Leben geschildert. Am Ende dieses Sachverhalts steht meist eine Frage, die beantwortet werden muss. Diese Frage heißt Fallfrage.

      Zuerst bereitet man die Lösung des Falles vor. Der Studierende muss die anwendbaren Normen finden und prüfen, ob der Tatbestand dieser Normen erfüllt ist. Auf dieser Grundlage kann er feststellen, ob die Rechtsfolge eintritt. Die Notizen hierzu heißen Lösungsskizze.

      Nachdem die Lösungsskizze angefertigt wurde, wird die Lösung in einem Text aufgeschrieben. Dieser Text hat eine klare Struktur. Man wendet eine bestimmte Methode an, die Gutachtenstil heißt. Der Gutachtenstil erfordert neben der Arbeit mit dem Gesetz und dem Sachverhalt die Kenntnis bestimmter grammatikalischer Strukturen.

       Die Vorbereitung der Falllösung – die Lösungsskizze

       1. Schritt: Den Sachverhalt lesen

      Zuerst liest man gründlich den Sachverhalt. Die Fakten, die im Sachverhalt geschildert werden, sind die Grundlage für die Falllösung. Es wird nichts hinzuerfunden. Man schaut, was passiert ist und welche Personen beteiligt sind. Manchmal ist es hilfreich, einen Zeitstrahl (eine Chronik) zu erstellen.

      Das, was die beteiligten Personen gesagt haben und was sie denken, wird in der Regel im Sachverhalt in der indirekten Rede, d.h. im Konjunktiv I dargestellt. Der Jurastudierende muss daher den Konjunktiv I passiv beherrschen.

      Beispiel

      T ist der Auffassung, der Vertrag sei nichtig. S sagt, sie werde den Kaufpreis nicht bezahlen.

       2. Schritt: Die anwendbaren Normen finden

      Dann wird die Fallfrage gelesen, um herauszufinden, was genau zu beantworten ist. Es muss nun eine Norm bzw. die Normen gefunden werden, deren Rechtsfolge zur Frage passt.

      Beispiel

      Die Fallfrage lautet: „Ist ein Laptop eine Sache?“ Man muss nun die Norm finden, deren Rechtsfolge „Sache“ ist bzw. die das Wort Sache definiert. Dabei stößt man auf § 90 BGB. Dort steht: „Sachen sind körperliche Gegenstände.“ Die Rechtsfolge von § 90 BGB ist daher, dass eine „Sache“ vorliegt. § 90 BGB ist deshalb die Norm, die angewendet werden muss.

       3. Schritt: Den Tatbestand der anwendbaren Normen bestimmen

      Im nächsten Schritt werden die Tatbestandsvoraussetzungen der Normen herausgearbeitet, die in Schritt 2 gefunden wurden.

      Beispiel

      Der Tatbestand von § 90 BGB lautet „körperlicher Gegenstand“. Wenn ein körperlicher Gegenstand vorliegt, dann handelt es sich um eine Sache.

       4. Schritt: Prüfung, ob der Tatbestand erfüllt ist

      Dann untersucht man für alle Normen, ob nach dem Sachverhalt die Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen, d. h. die Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Der Sachverhalt liefert die notwendigen Informationen. Man erfindet keine neuen Umstände und auch keine Fakten hinzu. Es kann sein, dass ein Sachverhalt Fakten enthält, die für die Falllösung nicht benötigt werden. Es gilt als Fehler, wenn diese überflüssigen Fakten in der Falllösung berücksichtigt werden. Man will prüfen, ob der Studierende das Wesentliche vom Unwesentlichen trennen kann.

      Beispiel

      Es wird also untersucht, ob ein Laptop ein körperlicher Gegenstand ist. Man stellt fest, dass man einen Laptop anfassen kann, dass er also ein körperlicher Gegenstand ist. Der Tatbestand von § 90 BGB ist mithin erfüllt. Wenn der Tatbestand erfüllt ist, tritt die Rechtsfolge ein. Somit kann festgestellt werden, dass ein Laptop eine Sache ist.

      Hinweis

      Allerdings verwendet man die Formulierungen „man untersucht“ und „man stellt fest“ im schriftlichen Gutachten nicht.

      Die Notizen, die man macht, werden Lösungsskizze genannt.

      b) Setzen Sie die richtigen Nomen aus dem Kasten im folgenden Text ein. Manchmal können Sie ein Wort mehrmals verwenden.

die Rechtsfolge – der Tatbestand – die Norm – der Sachverhalt – die Fallfrage – (Tatbestands-)Voraussetzungen (Pl.) – das Gesetz

       Wie kommt man zu einer Lösungsskizze?

      Etwas, was tatsächlich geschehen ist, nennt man einen . . . . .(1). Bevor Jurastudierende ein Gutachten schreiben können, brauchen sie einen solchen Lebens . . . . .(2). Ein Synonym für dieses Wort ist auch . . . . .(3). Am Ende steht meist eine Frage. Diese . . . . .(4) muss im Gutachten Schritt für Schritt beantwortet werden. Als Erstes sollte man im . . . . .(5) die . . . . .(6) suchen, die passt. Die . . . . .(7) dieser . . . . .(8) muss zu der Frage passen. Danach sieht man sich ganz genau die . . . . .(9) an und prüft, ob sie erfüllt sind. So hat man am Ende eine Lösungsskizze. Sie ist die Basis für das juristische Gutachten.

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      c) Lesen Sie folgenden Text zum Konjunktiv I im Sachverhalt.

       Konjunktiv I im Sachverhalt

      Der Konjunktiv I ist in der Rechtssprache bei der indirekten Rede unbedingt nötig. Wenn z. B. ein Jurist nach seinem wichtigsten


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