Das BGB für ausländische Studierende - Übungen zu Rechtssprache und Methodik. Lydia Scholz

Das BGB für ausländische Studierende - Übungen zu Rechtssprache und Methodik - Lydia Scholz


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Allgemeiner Teil

       § 1 Anwendungsbereich

      Dieses Gesetz regelt den Zugang zur Wasserstelle.

       § 2 Tiere

      (1) Tiere im Sinne dieses Gesetzes sind nur wilde Tiere.

      (2) Haustiere und Tiere, die in Begleitung eines Menschen sind, sind keine wilden Tiere.

       § 3 Zugang zur Wasserstelle

      Die Tiere haben nach den Vorschriften dieses Gesetzes Zugang zur Wasserstelle.

       § 4 Verwaltung der Wasserstelle

      Die Wasserstelle wird vom Krokodil verwaltet.

       Besonderer Teil § 5 Säugetiere

      (1) Kamele dürfen jeden zehnten Tag an der Wasserstelle trinken.

      (2) Alle übrigen Säugetiere dürfen einmal am Tag an der Wasserstelle trinken.

       § 6 Reptilien

      Auf Reptilien finden die für Säugetiere geltenden Vorschriften Anwendung.

       § 7 Falsche Angaben

      Macht ein Tier falsche Angaben zu seiner Gattung, um dadurch häufiger an der Wasserstelle trinken zu dürfen, so darf es einen Monat lang nicht an der Wasserstelle trinken.

      d) Vervollständigen Sie folgende Sätze mit den Wörtern bzw. Wortgruppen aus dem Kasten. Achten Sie auf die richtige Endung am Adjektiv und konjugieren Sie die Verben.

Regelungslücke – teleologische Auslegung – weit – grammatikalische Auslegung – verweisen – systematische Auslegung – planwidrig – Interessenlage – legaldefiniert – Sinn und Zweck – eng – analog

      In § 2 FHG ist der Begriff des Tieres . . . . . . . . . . . . . . .(1).

      Nach der . . . . . . . . . . . . . . .(2) sind Haustiere solche Tiere, die in einem Haus leben.

       . . . . . . . . . . . . . . .(3) des § 2 Abs. 2 FHG ist jedoch, solche Tiere von der Wasserstelle auszuschließen, um die sich ein Mensch kümmert und die daher von einem Menschen Wasser bekommen. Nach der . . . . . . . . . . . . . . .(4) können Haustiere deshalb nur solche Tiere sein, die sich mit dem Wissen und dem Willen der Bewohner eines Hauses dort aufhalten.

      Legt man den Begriff des Haustieres . . . . . . . . . . . . . . .(5) aus, so sind alle Tiere erfasst, die in einem Haus leben. Legt man hingegen den Begriff des Haustieres . . . . . . . . . . . . . . .(6) aus, so erfasst er nur solche Tiere, die mit dem Wissen und Willen der Hausbewohner dort leben.

      Nach einer . . . . . . . . . . . . . . .(7) sind von § 5 FHG nur solche Säugetiere erfasst, die wilde Tiere sind.

      § 6 FHG . . . . . . . . . . . . . . .(8) auf § 5 FHG.

      § 7 FHG gilt nur für den Fall, dass ein Tier falsche Angaben zu seiner Gattung gemacht hat, nicht aber für den Fall, dass ein Tier den Irrtum eines anderen über seine Gattung aufrechterhält. Es besteht insofern eine . . . . . . . . . . . . . . .(9). Das Aufrechterhalten eines Irrtums kann mit einer Falschangabe verglichen werden. Daher besteht beim Aufrechterhalten eines Irrtums eine zu § 7 FHG vergleichbare . . . . . . . . . . . . . . .(10). Es kann davon ausgegangen werden, dass das Parlament von Trockenland nicht beabsichtigt hatte, dass das Aufrechterhalten eines Irrtums von § 7 FHG nicht erfasst ist. Die Regelungslücke ist demzufolge . . . . . . . . . . . . . . .(11). Damit sind die Voraussetzungen einer Gesetzesanalogie erfüllt. § 7 FHG kann daher auf das Aufrechterhalten eines Irrtums . . . . . . . . . . . . . . .(12) angewendet werden.

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      a) Im Text der Übung 6 finden Sie Verben, auf die Sie im Laufe des Lernbuches immer wieder stoßen werden. Finden Sie jeweils ein Synonym. Einige Verben auf der rechten Seite haben kein Synonym.

kein Alternativtext verfügbar

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      b) In folgenden Sätzen sind die Buchstaben einzelner konjugierter Verben durcheinandergeraten. Bringen Sie sie in die richtige Reihenfolge. Achten Sie darauf, dass manche Verben trennbar sind.

      Beispiel

      Diese Norm erfasst (ssfreta) auch komplexe Sachverhalte.

      Der BGH . . . . . die Norm so . . . . . (utgales) (1), dass alle Mietverträge . . . . . (afrstes) (2) sind. Dieses Gesetz . . . . . (tlgi) (3) nicht für alle Kaufverträge. Der Kläger . . . . . (hsevtegrcwi) (4) offensichtlich ein wichtiges Detail. Es . . . . . (eettsbh) (5) rechtlich ein wirksamer Mietvertrag. Dieser Paragraf . . . . . Minderjährige . . . . . (tusßlehasic) (6). Der Richter . . . . . davon . . . . . (hgueast) (7), dass man die Norm eng . . . . . (neulaseg) (8) muss. Auf den vorliegenden Fall . . . . . wir § 164 BGB . . . . . (neawednn) (9).

      22

      a) Streichen Sie das Wort durch, das nicht in die Reihe passt. Begründen Sie.

Wörter Begründung
Bsp. das BGB das HGB das GG die AGB AGB passen nicht, da sie kein Gesetzbuch sind.
(1) das Zivilrecht das Personenrecht das Privatrecht das Bürgerliche Recht
(2) die Normung das Gesetz der Paragraf die Vorschrift
(3) Gesetz Bestimmung Regelung Norm

      b) Streichen Sie den Satz durch, der nicht in die Reihe passt. Begründen Sie.

      (1)

      Aus § 433 Abs. 1 S. 1 BGB ergibt sich ein Anspruch auf Übergabe der Sache. Aus § 433 Abs. 1 S. 1 BGB wird ein Anspruch auf Übergabe der Sache ersichtlich. Aus § 433 Abs. 1 S. 1 BGB wird ein Anspruch auf Übergabe der Sache gelesen. Aus § 433 Abs. 1 S. 1 BGB folgt ein Anspruch auf Übergabe der Sache.

      (2)

      Angesichts § 90 BGB sind Sachen im Sinne des Gesetzes nur körperliche Gegenstände. Gemäß § 90 BGB sind Sachen im Sinne des Gesetzes nur körperliche Gegenstände. Nach § 90 BGB sind Sachen


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