Handbuch des Strafrechts. Manuel Ladiges

Handbuch des Strafrechts - Manuel Ladiges


Скачать книгу
und Zuständigkeitsverstöße nach § 338 Nr. 1 und 4 StPO als absolute Revisionsgründe geltend gemacht werden können. Spezifisch verfassungsrechtlich ist freilich zu beachten, dass Zuständigkeitsmängel, die auch zu einem Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG führen, in Abgrenzung von bloßen „errores in procedendo“ nur bei willkürlicher Verkennung der Zuständigkeit vorliegen.[83]

      35

      36

      37

      

      38

      39

      40

      a) Nach Art. 20 Abs. 3 GG sind die Legislative an die verfassungsmäßige Ordnung sowie die Exekutive und Judikative „an Gesetz und Recht gebunden“. Daraus wird traditionell das sog. Rechtsstaatsprinzip abgeleitet, das sich in verschiedene – in ihren Auswirkungen auf die Behandlung konkreter Fälle mitunter durchaus gegenläufige – Ausprägungen konkretisieren lässt. Diese schützen teilweise den Beschuldigten, der grds. nur Belastungen dulden muss, welche den Anforderungen eines Rechtsstaats genügen; andererseits wird das Rechtsstaatsprinzip aber auch durch eine funktionierende und effektive Justiz konkretisiert, hier in ihrer speziellen Ausprägung der Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege als hohes Gut für den Rechtsstaat.

      41

      

      42


Скачать книгу