Bankrott und strafrechtliche Organhaftung. Jörg Habetha

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       b)Dauer und Wesentlichkeit der Liquiditätslücke

       2.Feststellung von Zahlungsunfähigkeit

       III.Drohende Zahlungsunfähigkeit

       IV.Überschuldung

       Teil 4 Bankmitarbeiter als Täter von Bankrottdelikten

       A.Beschränkung des Täterkreises – Bankrott als Sonderdelikt

       B.Handeln „für“ den Bankkunden – Täterschaft durch § 14 StGB?

       I.Normzweck von § 14 StGB

       II.Sachlicher Anwendungsbereich von § 14 StGB

       III.Organ- oder Vertreterschaft – § 14 Abs. 1 StGB

       IV.Gewillkürte Stellvertretung – § 14 Abs. 2 StGB

       1.Betriebs- und Unternehmensbegriff

       2.Leitung oder Teilleitung eines Betriebs

       3.Eigenverantwortliche Wahrnehmung betrieblicher Aufgaben

       4.Übertragung strafrechtlicher Verantwortung durch konkludente Beauftragung – stillschweigende Delegation oder bloße Okkupation unternehmerischer Leitungsmacht

       5.Tätigkeit von Bankmitarbeitern in der Krise des Kunden – Okkupation von Leitungsmacht

       a)Übernahme des Zahlungsverkehrs

       b)Entsendung von Vertrauenspersonen

       aa)Unternehmerische Beratung durch Bankmitarbeiter

       bb)Konsensuale operative Tätigkeit

       cc)Okkupation von Geschäftsführungsaufgaben

       V.Anwendung von § 14 Abs. 3 StGB

       1.Anforderungen an die faktische Vertreterbestellung

       2.Konsequenzen für die Tätigkeit von Bankmitarbeitern

       C.Täterschaft kraft faktischer Geschäftsführung

       I.Faktische Geschäftsführung in der Rechtsprechung

       1.Rechtsprechung in Strafsachen

       a)Entscheidungen des Reichsgerichts

       b)Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und anderer Obergerichte

       c)Zwischenergebnis

       2.Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen

       II.Gefahrerhöhung durch faktische Geschäftsführung

       1.Begründungsdefizite der Rechtsprechung

       2.Faktische Geschäftsführung – Gefahrerhöhung durch Übernahme und Ausübung von Leitungsmacht

       3.Gefahrerhöhung durch faktische Geschäftsführung am Beispiel des Bankrotts

       4.Zwischenergebnis

      


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