Bankrott und strafrechtliche Organhaftung. Jörg Habetha
target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_f9de972b-bd92-558c-a701-92037905d6e3">Ernsthaftes Einfordern
b)Dauer und Wesentlichkeit der Liquiditätslücke
2.Feststellung von Zahlungsunfähigkeit
III.Drohende Zahlungsunfähigkeit
Teil 4 Bankmitarbeiter als Täter von Bankrottdelikten
A.Beschränkung des Täterkreises – Bankrott als Sonderdelikt
B.Handeln „für“ den Bankkunden – Täterschaft durch § 14 StGB?
II.Sachlicher Anwendungsbereich von § 14 StGB
III.Organ- oder Vertreterschaft – § 14 Abs. 1 StGB
IV.Gewillkürte Stellvertretung – § 14 Abs. 2 StGB
1.Betriebs- und Unternehmensbegriff
2.Leitung oder Teilleitung eines Betriebs
3.Eigenverantwortliche Wahrnehmung betrieblicher Aufgaben
4.Übertragung strafrechtlicher Verantwortung durch konkludente Beauftragung – stillschweigende Delegation oder bloße Okkupation unternehmerischer Leitungsmacht
5.Tätigkeit von Bankmitarbeitern in der Krise des Kunden – Okkupation von Leitungsmacht
a)Übernahme des Zahlungsverkehrs
b)Entsendung von Vertrauenspersonen
aa)Unternehmerische Beratung durch Bankmitarbeiter
bb)Konsensuale operative Tätigkeit
cc)Okkupation von Geschäftsführungsaufgaben
V.Anwendung von § 14 Abs. 3 StGB
1.Anforderungen an die faktische Vertreterbestellung
2.Konsequenzen für die Tätigkeit von Bankmitarbeitern
C.Täterschaft kraft faktischer Geschäftsführung
I.Faktische Geschäftsführung in der Rechtsprechung
1.Rechtsprechung in Strafsachen
a)Entscheidungen des Reichsgerichts
b)Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und anderer Obergerichte
2.Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen
II.Gefahrerhöhung durch faktische Geschäftsführung
1.Begründungsdefizite der Rechtsprechung
2.Faktische Geschäftsführung – Gefahrerhöhung durch Übernahme und Ausübung von Leitungsmacht
3.Gefahrerhöhung durch faktische Geschäftsführung am Beispiel des Bankrotts