Arbeitsstrafrecht. Björn Gercke

Arbeitsstrafrecht - Björn Gercke


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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_ec7deb02-f233-5124-804e-ef6a9ff117ae">Die Erlaubnistatbestände des § 26 Abs. 1 BDSG

       aa)Datenverarbeitung zur Begründung, Durchführung, Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gemäß § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG

       bb)Datenverarbeitung zur Aufklärung einer Straftat gemäß § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG

       cc)§ 26 Abs. 1 BDSG als (allgemeiner) Rechtfertigungstatbestand?

       III.Kamera-/Videoüberwachung am Arbeitsplatz

       1.Strafbarkeit nach § 201a StGB

       a)Räumlicher Schutz (§ 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB)

       b)Persönlicher Schutz (§ 201a Abs. 1 Nr. 2 StGB)

       c)Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs

       d)Tathandlungen

       e)Unbefugtheit bzw. Rechtswidrigkeit

       f)Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen (§ 201a Abs. 4 StGB)

       2.Strafbarkeit nach § 42 Abs. 1 und 2 BDSG

       3.Ordnungswidrigkeit nach Art. 83 Abs. 5 DSGVO

       IV.Überwachung und Kontrolle der Telekommunikation

       1.Strafbarkeit nach § 206 StGB im Falle der Überwachung und Kontrolle der Telekommunikation (Privatnutzung erlaubt)

       a)Arbeitgeber als geschäftsmäßiger Erbringer von Post- und Telekommunikationsdiensten?

       b)Mitteilung an Dritte (Abs. 1)

       c)Tathandlungen nach Abs. 2

       d)Unbefugtheit bzw. Rechtswidrigkeit

       2.Strafbarkeit nach § 202a StGB im Falle der Überwachung und Kontrolle der Telekommunikation (Privatnutzung verboten)

       a)Der Datenbegriff des § 202a StGB

       b)Nicht für den Täter bestimmt

       c)Besondere Sicherung gegen unberechtigten Zugang

       d)Verschaffung von Zugang zu den geschützten Daten unter Überwindung einer Zugangssicherung

       e)Unbefugtheit bzw. Rechtswidrigkeit

       3.Strafbarkeit nach § 42 BDSG im Falle der Überwachung und Kontrolle der Telekommunikation

       4.Ordnungswidrigkeit nach Art. 83 Abs. 4 und 5 DSGVO im Falle der Überwachung und Kontrolle der Telekommunikation

       5.Strafbarkeit nach § 201 StGB im Falle der Telefonüberwachung

       V.Postkontrolle

       VI.Standortüberwachung durch den Einsatz eines GPS-Senders

       VII.Observation durch einen Detektiv/Privatermittler

       3. Kapitel Rechtsfolgen im arbeitsstrafrechtlichen Verfahren

       A.Strafrechtliche Konsequenzen

       I.Einleitung

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