Arbeitsstrafrecht. Björn Gercke

Arbeitsstrafrecht - Björn Gercke


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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_5047614f-e09c-5d3d-a634-7d3b02182265">Die Entwicklung des Arbeitsstrafrechts

       II.Bedeutung des Arbeitsstrafrechts

       III.Sanktionspraxis

       C.Grundbegriffe des Arbeitsstrafrechts

       I.Arbeitgeber i.S.d. Arbeitsstrafrechts

       1.Arbeitgeberbegriff

       a)Arbeitgeber im arbeitsrechtlichen Sinne

       aa)Arbeitsrechtliche Definition des Arbeitgeberbegriffs

       bb)Arbeitgeber kraft gesetzlicher Anordnung

       b)Arbeitgeber im sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Sinne

       aa)Sozialversicherungsrechtlicher Arbeitgeberbegriff

       bb)Steuerrechtlicher Arbeitgeberbegriff

       2.Gesellschaften als Arbeitgeber i.S.d. Arbeitgeberstrafrechts

       3.(Faktische) Organe als Arbeitgeber i.S.d. Arbeitgeberstrafrechts

       II.Arbeitnehmer und Beschäftigte

       1.Der Arbeitnehmerbegriff im eigentlichen Sinne

       a)Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne

       aa)Arbeitsrechtliche Definition des Arbeitnehmerbegriffs

       bb)Gesellschafter als Arbeitnehmer

       cc)Organe als Arbeitnehmer

       b)Arbeitnehmer im sozialversicherungsrechtlichen Sinne

       c)Arbeitnehmer im steuerrechtlichen Sinne

       2.Sonstige Beschäftigte

       a)Arbeitnehmerähnliche Beschäftigte

       b)„Freie Mitarbeiter“

       c)„Geringfügig Beschäftigte“

       d)Leitende Angestellte

       e)Zu ihrer Berufsbildung Beschäftigte

       f)Praktikanten, Volontäre, Anlernlinge, Werkstudenten

       g)„Ein-Euro-Jobber“

       3.Exkurs: Beamte

       D.Haftung von Unternehmen und Unternehmensverantwortlichen

       I.Straf- und bußgeldrechtliche Verantwortung von Unternehmen

       1.Bislang fehlende „Strafbarkeit“ von Unternehmen – Ausblick auf ein Verbandssanktionenrecht

       2.Sanktionen gegen Unternehmen

       II.Organ- und Vertreterhaftung nach § 14 StGB bzw. § 9 OWiG

       1.Besondere persönliche Merkmale

       2.Vertretung (§ 14 Abs. 1 StGB, § 9 Abs. 1 OWiG)

       a)Juristische Personen (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 9 Abs. 1 Nr. 1 OWiG)

       b)Rechtsfähige Personengesellschaften (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 9 Abs. 1 Nr. 2 OWiG)

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