Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen. Matthias Jahn
nicht publiziert und damit auch über die Homepage des Gerichts nicht zugänglich […].
Aus dem großen Kreis der Personen, denen für die Hilfe bei der Vorbereitung des Manuskripts besonderer Dank gebührt, ist in erster Linie Frau Richterin Dr. Dana Reichart zu nennen, die als ehemalige Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht in Erlangen die Last der Betreuung des Manuskriptes souverän geschultert hat. Zu danken ist ebenso für die umsichtige Betreuung der Abschlussarbeiten sowie der Erstellung des Literatur- und Stichwortverzeichnisses den Damen und Herren Wissenschaftlichen Mitarbeitern Richterin Jasmin Palm, Rechtsreferendar Thomas Heer und Assessor Thomas Hölzlein sowie im Sekretariat Frau Karin Neeb, alle Erlangen.
Den Herausgebern und dem Verlag danken die Verfasser für ihre von einem nie endenden Optimismus getragene Geduld und herzliche Unterstützung.
Im Januar 2011
Erlangen Matthias Jahn
Karlsruhe Christoph Krehl
München Markus Löffelmann
Schleswig Georg-Friedrich Güntge
Inhaltsverzeichnis
Aus dem Vorwort zur 1. Auflage
Teil 1 Die Aufgaben des Strafverteidigers im Verfassungsbeschwerdeverfahren
A.Überlegungen vor Mandatsannahme
I.Der Verteidiger zwischen Mandant und Recht
II.Abgabe der Sache an einen Spezialisten?
IV.Kosten- und Gebührenaspekte
1.Gerichtskosten im Verfassungsbeschwerdeverfahren
2.Rechtsanwaltsvergütung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
1.Begründung innerhalb der Frist des § 93 BVerfGG
B.Weitere verfahrensrelevante Gesichtspunkte
2.Kammerzuständigkeit und Überblick über den Verfahrensablauf
3.Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde als Annahmevoraussetzung
4.Die Annahmegründe
a)Grundsatzverfassungsbeschwerde (§ 93a Abs. 2 lit. a BVerfGG)
b)Rechtsdurchsetzungsverfassungsbeschwerde (§ 93a Abs. 2 lit. b BVerfGG)
II.Allgemeines Register (AR), Verfahrensregister (BvR) und weiterer Verfahrensgang
III.Rechtskraft eines Nichtannahmebeschlusses
Teil 2 Die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde in Strafsachen
A.Jedermannseigenschaft – die persönlichen Voraussetzungen
I.Partei- und Beschwerdefähigkeit