Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen. Matthias Jahn
target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_71fa1877-ed35-5917-a318-be17a478d1c6">Sonderproblem: Tod des Beschwerdeführers
3.Ausländische Staatsangehörige
a)Juristische Personen des Privatrechts
b)Juristische Personen des öffentlichen Rechts
c)Sonderfall Prozessgrundrechte
1.Grundrechtsmündigkeit/Einsichtsfähigkeit
2.Vertretung und Interessenkollision
I.Maßnahmen der öffentlichen Gewalt
1.Relevantes Handeln und Unterlassen der öffentlichen Gewalt
2.Keine Maßnahmen öffentlicher Gewalt
a)Maßnahmen zwischenstaatlicher Einrichtungen, der Europäischen Union und anderer Staaten
II.Akte der vollziehenden Gewalt
1.Anträge der Staatsanwaltschaft an die Gerichte
2.Maßnahmen der Staatsanwaltschaft im Ermittlungs- und Vollstreckungsverfahren
III.Akte der Gesetzgebung
2.Gesetzgeberisches Unterlassen
IV.Maßnahmen der Gerichte und des Richters
1.Gegen Entscheidungen welchen Gerichts?
a)Entscheidungen des BVerfG als Beschwerdegegenstand?
b)Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte
2.Gegen welche Teile gerichtlicher Entscheidungen?
3.Ab wann und bis zu welchem Zeitpunkt sind gerichtliche Entscheidungen tauglicher Beschwerdegegenstand?
aa)Richterliche Maßnahmen im Vorverfahren
(3)Sonstige Maßnahmen im Vorverfahren
bb)Maßnahmen vor, im und in Zusammenhang mit dem Hauptverfahren